2 Antworten

Kommt darauf an. Nicht jeder Weiterverkauf ist gleich. Wird die Karte privat weiterverkauft, ist dies durchaus so möglich. Wird es hingegen gewerblich gemacht, kann dies wiederum nicht zulässig sein.

Um im Beispiel zu bleiben, Eventim könnte in seinen AGB zum Verkauf der Karten explizit den Weiterverkauf ausschließen.

Beispielsweise so: https://www.eventim.de/obj/media/DE-eventim/pdf/AGB-Ed-Sheeran-Live-2019.pdf

Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist unter den in nachfolgender Ziffer 2.3 genannten Voraussetzungen zulässig

Hier wird die private Weitergabe ausdrücklich unter den Voraussetzungen erlaubt.

Gewerblicher Weiterverkauf und dann zu höheren Preise wird in aller Regel immer ausgeschlossen. Diese erwerben beim Anbieter die Karten als „Consumer“; auch unter den AGB. Verkaufen sie die Karten, führt das in aller Regel zu einer Vertragsstrafe.

Sind es „lizensierte“ Händler, dann bekommen sie ein Kontingent und agieren praktisch wie Eventim selber. Das ist natürlich legal und auch da können die Preise selbstständig angepasst werden.

In deinem Fall sieht alles nach einer unzulässigen Weitergabe aus. Man müsste für spezielles Konzert die Weitergaberechte ansehen.

Viele Veranstalter widersprechen dem Wiederverkauf auf solchen Seiten und verfolgen das auch.

Illegal ist es nicht, aber auch nicht erwünscht.

Wenn du keine Karten mehr über Ticketmaster oder Eventim bekommst, dann immer Finger weg lassen