Weiterbildung zur Handelsfachwirtin =mehr Geld?

3 Antworten

Nein, die Weiterbildung ändert ja nichts an deinem Arbeitsvertrag und dort ist geregelt was du für ein Gehalt bekommst.

Nein!

So weit sind wir Gott sei dank noch nicht! Aber Du erhöhst u.U. Deinen Marktwert. Du hättest damit vermutlich verbesserte Berwerbungschancen, so dass Du dich durch einen Wechsel verbessern könntest. Du kannst vorher aber natürlich bei Deinem alten Betrieb erstmal die Hand aufhalten.

Nein, natürlich nicht. Ist Deine Stelle, die Du gerade hast, für einen Einzel-handelskaufmann ausgeschrieben, reicht diese Qualifikation. Nur wenn Du eine höherwertige Stelle (zum Beispiel mit mehr Verantwortung) hast, wird Deine Qualifikation mit einbezogen.