Wasser und Heizung abstellen, darf der Vermieter das?

3 Antworten

Wahrscheinlich gibt es keinen Mietvertrag und da wird es schwierig. Miete wirst du sicher auch keine zahlen, sodass du keine Mietminderung vornehmen kannst.

Du kannst eben nur über das Gericht hier eine Klärung herbeiführen lassen, welche deinen Ex verpflichtet die Versorgung wieder zu aktivieren.

Ich denke ,in so einem Falle kann nur ein Fachanwalt helfen. Anwälte nehmen gerne alles an, damit sie Geld verdienen, aber sind oft nicht in der Lage den Mandanten wirklich zu helfen. Deshalb muss sein Fachanwalt angesprochen werden.

Alternativ wäre freilich eine andere Wohnung zu suchen. Wenn dein Ex dann Mieteinnahmen hat, könntest du im Zuge von Pfändungen den Unterhalt für die Kinder hereinholen. Dann könnte das so geregelt werden, dass die Mieter z. B. auf ein Treuhandkonto des Anwaltes die Miete zahlen und der Anwalt überweist dir dann den Teil für die Unterhaltskosten die dein Ex bezahlen muss.

Leider gehen solche Massnahmen ordentlich ins Geld. Es gäbe da aber Prozeskostenhilfe, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Besteht denn überhaupt ein wirksamer Mietvertrag? Einziehen in ein Haus ist nicht gleichbedeutend mit Abschluss eines Mietvertrages, in dem der Mietbeginn und der Mietpreis fixiert sind. Fehlen also diese Merkmale eines Mietvertrages, dann kann hier maximal nur von einer Leihe ausgegangen werden und der Eigentümer steht dir gegenüber außerhalb der Mietgesetze.

Über das Familiengericht kann eventuell verfügt werden, das Unterhalt für die Kinder mit der Miete des Hauses aufgerechnet werden, wobei hier nichts über Unterhaltskosten und Gesamtmiethöhe von dir verlautet wurde.

Für den Fall, dass ein wirksames Mietverhältnis besteht, wäre der Vermieter nicht zu Absperrmaßnahmen berechtigt. Mittels eine einstweiligen richterlichen Anordnung des zuständigen Amtsgerichtes (AG) kann die Wasser- und Wärmeversorgung sofort wieder hergestellt werden. Falls du die vorauszuzahlenden Gerichtskosten nicht aufbringen kannst, musst du Prozesskostenhilfe beim AG beantragen.

...vielleicht mal pünktlich Miete zahlen? Nicht alle Hausbesitzer sind bei der Charitas. Ohne Grund stellt der nicht Warmwasser und Heizung ab. Da hilft auch kein Anwalt... ☻☻☻

MAMAMDSMLJS 
Fragesteller
 08.09.2020, 21:05

Wenn du mir das Geld für die Miete gibst, gerne. Er zahlt nicht den Unterhalt, den er zahlen soll! Gerichtsvorschläge werden abgelehnt von ihm.

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airblue68  08.09.2020, 21:20
@MAMAMDSMLJS

Sei froh, dass der Vermieter keinen Exekutionsantrag stellt, dann kannst Du ins Frauenhaus gehen und die Kinde übernimmt die Fürsorge.

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MAMAMDSMLJS 
Fragesteller
 09.09.2020, 06:45
@airblue68

So ein Käse! Gericht und Jugendamt weiss bescheid, was hier läuft und vor allem wie. Der Vermieter ist nicht nur Vermieter sondern Vater der gemeinsamen Kinder!!! Er weiss, dass wir auf seinen Unterhalt angewiesen sind, aber er zahlt nicht. Somit kann ich auch keine Miete zahlen.

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