Was würdet ihr machen, wenn eurem Kind vorgeworfen wird heimlich Fotos von Mitschülern in der Umkleide gemacht zu haben?

8 Antworten

Zum Gegenangriff übergehen. Die Behauptung ist nicht ohne!

Deine Tochter und ihre Freundin sind unschuldig, das wird die Polizei dann schon auch noch herausfinden.

In dieser Klasse wäre jedoch mal eine pädagogische Sonderveranstaltung zum Thema Frustrationstoleranz angebracht. Die Jugendlichen müssen lernen Probleme sachlich und diplomatisch zu lösen, notfalls auch mal Kompromisse einzugehen statt Intrigen gegeneinander zu schmieden.

Wenn die Polizei nichts findet sollte das vor der Klasse entsprechend publik gemacht werden.
Weiterhin würde ich mit diesem Befund eine Anzeige wegen Verleumdung und falscher Beschuldigung aufgeben.
Der Schule würde ich nahe legen, dass sie nicht auf Klassenfahrt mit dürfen, aber den Betrag dafür bezahlen müssen.

Die Kinder müssen an der Stelle lernen, dass so etwas Konsequenzen hat und sie müssen lernen, dass es Institutionen gibt welche sie hier regulieren. Sprich nicht Auge um Auge, wie du mir so ich dir.

Ganz schön heftig... Ohne genau zu wissen, was da wie abgelaufen ist, ist es schwer, etwas zu raten. Vielleicht sollte man einen Anwalt nehmen und eine Klage wegen Verleumdung einreichen - wenn sich herausstellt, dass keine Fotos gemacht wurden oder dass kein Straftatbestand erfüllt ist...

Wenn Kinder von der Polizei aus dem Unterricht geholt wurden, ist das schon kein Bagatellfall mehr. Ich würde raten, es nicht auf sich beruhen zu lassen, weil dann womöglich Deine Tochter ein Opfer für weitere Mobbing-Aktionen sein könnte.

Aber, wie gesagt, ohne genau zu wissen, was vorgefallen ist, ist es schwer, etwas zu raten.

Woist711 
Fragesteller
 08.09.2021, 00:05

Da sagst du was… ganz schön heftig.

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Ich würde es darauf ankommen lassen und die Aussage der Polizei abwarten. Denn nur dann sind sie frei von diesen Anschuldigungen.

Ob du dann die Mädchen anzeigst, liegt in eurem Ermessen. Ich finde eine Strafe haben sie schon verdient und wenn sie nur von dem Ausflug ausgeschlossen werden.