Was wünscht ihr euch für eine Justiz in Deutschland – vor allem bei schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag?

2 Antworten

Die Verurteilungen bei solchen Straftaen sind immer Individualurteile, die eine ganze Menge Aspekte beleuchtet und berücksichtigt. So können zwei Täter, deren Tatergebnis das Gleiche ist, völlig unterschiedlich bestraft werden. Das ist dann das was die meisten als Fehlurteile sehen. "Wie kann der eine Mörder sein, und der andere nur Totschläger, oder gar nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden...?" Weil das deutsche Recht das hergibt. Es ist müßig sich damit zu belasten darüber nachzudenken. Richtig beurteilen können das halt nur Leute, die das deutsche Recht verstehen und vertreten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit
  1. Da jede Straftat & jeder (putativ)Täter einzigartig ist, wird auch jeder Fall individuell betrachtet/gewertet. Bei den meisten Straftaten gibt es einen Spielraum bezüglich des Strafmasses (Mindest-/Höchstmass), in welchem das Gericht das jeweils angemessene zu finden bemüht ist.
  2. Ohne detaillierte Fallkenntnisse (inkl den Hintergründen, evt vorhandenen Vorstrafen uvm der angeklagten Person), ist es nicht möglich, sich eine seriöse Meinung bezüglich des Strafmasses zu bilden; erst recht nicht, wenn Emotionen im Spiel sind. Die (straf)gerichtliche Urteilsfindung/die Rechtsprechung ist nicht so einfach, wie es sich wohl manche Menschen vorstellen mögen.
  3. Gerechtigkeit ist ein individuell empfundenes Gefühl und somit subjektiv. Aufgrunddessen wird es niemals ein Gerichtsurteil geben, welches „allen“ gerecht erscheint; was A für gut erachtet, empfindet B als zuwenig & C findet es zuviel.
  4. Erhöhte Strafmasse/härtere Strafen verhindern erwiesenermassen keine Straftaten.

hast du von der frau in hamburg gehört die 15 menschen abstechen wollte? gilt schon als unzurechnugnsfähig und ist in einer Physiatrie

Wird eine Person als schuldunfähig eingestuft (mittels psych. Gutachten), kann sie für begangene Straftaten auch nicht strafrechtlich belangt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Ganze für diese Person keine Konsequenzen hat: Die von Dir genannte Person gilt offenbar als schuldunfähig & auch als Gefahr für Dritte und wurde deshalb in eine psychiatrische Institution verbracht. Dort wird sie auch verbleiben (mittels gerichtlicher Verfügung/Anordnung), solange sie als eine Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Für solche Personen ist das Gefängnis der falsche Platz; sie gehören in psych. Institutionen, damit sie dort die Hilfe erhalten, die sie benötigen und gleichzeitig keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)