Was wünscht ihr euch für eine Justiz in Deutschland – vor allem bei schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag?
immer wieder hört man von Fällen, in denen Täter bei schwersten Verbrechen wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung relativ milde Strafen bekommen – Bewährung, kurze Haft oder frühzeitige Entlassung.
Was denkt ihr:
Sollten die Strafen für schwere Verbrechen härter sein?
Ist unsere Justiz zu lasch oder noch gerecht?
Wie kann das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden?
Was wünscht ihr euch grundsätzlich von der Justiz in Deutschland – mehr Härte, mehr Resozialisierung oder etwas ganz anderes?
2 Antworten
Die Verurteilungen bei solchen Straftaen sind immer Individualurteile, die eine ganze Menge Aspekte beleuchtet und berücksichtigt. So können zwei Täter, deren Tatergebnis das Gleiche ist, völlig unterschiedlich bestraft werden. Das ist dann das was die meisten als Fehlurteile sehen. "Wie kann der eine Mörder sein, und der andere nur Totschläger, oder gar nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden...?" Weil das deutsche Recht das hergibt. Es ist müßig sich damit zu belasten darüber nachzudenken. Richtig beurteilen können das halt nur Leute, die das deutsche Recht verstehen und vertreten.
- Da jede Straftat & jeder (putativ)Täter einzigartig ist, wird auch jeder Fall individuell betrachtet/gewertet. Bei den meisten Straftaten gibt es einen Spielraum bezüglich des Strafmasses (Mindest-/Höchstmass), in welchem das Gericht das jeweils angemessene zu finden bemüht ist.
- Ohne detaillierte Fallkenntnisse (inkl den Hintergründen, evt vorhandenen Vorstrafen uvm der angeklagten Person), ist es nicht möglich, sich eine seriöse Meinung bezüglich des Strafmasses zu bilden; erst recht nicht, wenn Emotionen im Spiel sind. Die (straf)gerichtliche Urteilsfindung/die Rechtsprechung ist nicht so einfach, wie es sich wohl manche Menschen vorstellen mögen.
- Gerechtigkeit ist ein individuell empfundenes Gefühl und somit subjektiv. Aufgrunddessen wird es niemals ein Gerichtsurteil geben, welches „allen“ gerecht erscheint; was A für gut erachtet, empfindet B als zuwenig & C findet es zuviel.
- Erhöhte Strafmasse/härtere Strafen verhindern erwiesenermassen keine Straftaten.
„hast du von der frau in hamburg gehört die 15 menschen abstechen wollte? gilt schon als unzurechnugnsfähig und ist in einer Physiatrie“
Wird eine Person als schuldunfähig eingestuft (mittels psych. Gutachten), kann sie für begangene Straftaten auch nicht strafrechtlich belangt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Ganze für diese Person keine Konsequenzen hat: Die von Dir genannte Person gilt offenbar als schuldunfähig & auch als Gefahr für Dritte und wurde deshalb in eine psychiatrische Institution verbracht. Dort wird sie auch verbleiben (mittels gerichtlicher Verfügung/Anordnung), solange sie als eine Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Für solche Personen ist das Gefängnis der falsche Platz; sie gehören in psych. Institutionen, damit sie dort die Hilfe erhalten, die sie benötigen und gleichzeitig keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.