was wird bei der Tagesmutter alles versteuert?

2 Antworten

Hat Deine Freundin keine Informationsunterlagen bekommen ? Es sind ja so EINIGE Voraussetzungen für diese Tätigkeit festgelegt.

Ansonsten führt sie ein kleines Unternehmen.

Eine zumindest einmalige Beratung durch einen Steuerberater empfiehlt sich. Diese sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Dazu muß Deine Freundin am besten den letzten Steuerbescheid und die Informationen über die sonstigen Einkünfte und persönlichen Daten bereithalten.

Grundsätzlich werden die berufsbedingten Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt.

Die Differenz ist dann der zu versteuernde Gewinn (sehr vereinfacht gesagt).

Freibeträge gibt es bei der Einkommensteuer für diese Tätigkeit speziell nicht.

Es gibt aber viele Sonderformen. Insbesondere wenn der Staat dirket zahlt. Daher Papieremitnehmen.

Wie bei jeder selbständigen Tätigkeit wird das Ergebnis der Einnahme-Überschuss-Rechnung versteuert. Also alle Aufwendungen, die dem Einkommen entgegenstehen, werden erst einmal abgezogen. Die 300 € "Freibetrag" sind schon eine Sonderregelung. Eigentlich ist jeder € Einnahme steuerpflichtig.


Wago1956  02.02.2011, 09:50

? Wo steht in der Frage was von Freibetrag ? Die 300 Euro sind die Einnahme !

AlexaAhmad  02.02.2011, 13:56
@Wago1956

hallo wago1956 - leider ist mein eintrag und auch dein kommentar zur tagespflegecampus-seite gelöscht worden. als kleiner nachtrag - dort über die email - gibt es auch oftmals kostenfreien rat :-)