Du bist aufgrund der Einkünfte und Lohnersatzleistungen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Das ALG wurde dem Finanzamt gemeldet, die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen der einzelnen Arbeitgeber ebenso, daher ist dem Amt deine Abgabenverpflichtung bekannt.
Abgabenfreiheit bei 70Tage Jobs bezieht sich nur auf die Sozialversicherung, die Einnahmen sind einkommensteuerpflichtig.
Bei jedem Job kannst Du Fahrkosten und sonstige durch diese Tätigkeit entstandenen kosten als Werbungskosten angeben.
Für die Gewerbetätigkeit gibst Du eine eigenständige Gewinnermittlung ab. Dort alle Einnahmen und Ausgaben, nur von der gewerblichen Tätigkeit, angeben.
Das Alg wird unter "sonstiges" als Lohnersatzleistung mit Dauen und Höhe angegeben.
Besuch beim Steuerberater hilft weiter. Du musst, falls du nicht sehr wenig verdient hast, damit rechnen, Steuern nachzahlen zu müssen. Wieviel kann man hier nicht sagen, denn dazu müsste man quasi deine Steuererklärung komplett simulieren.