Was sind Maiestas-Prozesse?

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Das lateinische Wort „maiestas“ („Majestät“) bezeichnet eine Höherstellung und ist etymologisch von „maior“ („größer“) abgeleitet. Diese kam zunächst den Göttern zu, dann Amtsträgern. Die „maiestas patrum“ (Majestät der Väter [Patrizier/Senatoren]) hat sich aus deren Stellung als Familienoberhäupter entwickelt.

In der Republik ist eine Majestät mit dem römischen Volk verbunden worden („maiestas populi Romani“). Gesetze schufen rechtliche Regelungen und es gab ein Majestätsverbrechen (Verbrechen der verletzten/beleidigten Majestät: crimen laesae/violatae maiestatis).

In der Kaiserzeit hat Augustus ein Gesetz geschaffen (lex Iulia de maiestate). Es stellte Landesverrat, Hochverrat, schwere Amts- und Dienstvergehen und auch Angriffe auf die Person des Kaisers (princeps) und seiner Angehörigen einschließlich Beleidigung, Drohung und Aufruhr unter Strafe. Was verfolgt wurde, war auch eine Deutungsangelegenheit. Eine Verurteilung konnte zu Geldstrafe und Verbannung oder Hinrichtung führen. Üblich war ein Senatsgericht (die Zuständigkeit in der Rechtsprechung statt der Gerichtshöfe [quastiones] sollte wohl einen Eindruck einer Ausrichtung gegen die Aristokratie vermeiden) unter Vorsitz des Kaisers.

Kaiser Claudius hat zu Beginn seiner Regierung Majestätsprozesse für abgeschafft erklärt. Trotzdem ist es zu Anklagen (die genauen Vorwürfe gehen aus den Quellen nicht sicher bestimmbar hervor) und Verurteilungen gekommen (Einflüsse seiner Freigelassenen und seiner Ehefrauen werden von manchen vermutet). Bei ihm spielte das Kaisergericht (aus einer Vorschlagsliste des Senats wählte der Kaiser eine bestimmte Anzahl an Senatoren aus, daneben wurden weitere Männer von ihm frei hinzugezogen; insgesamt bildeten sie einen Beirat/eine beratende Versammlung [consilium]) eine wichtige Rolle. Ob bei den Majestätsprozessen in der Zeit von Kaiser Claudius die Verhandlungen vor dem Senatsgericht oder dem Kaisergericht geführt wurden oder ob die Verurteilung allein auf einem Befehl des Kaisers beruhte, geht aus den antiken Quellen nicht immer eindeutig hervor.

Ausführliche Informationen stehen in Büchern, für einen Überblick sind z. B. geeignet:

Karl Christ, Geschichte der römischen Kaiserzeit : von Augustus bis zu Konstantin. 5., durchgesehene Auflage mit erweiterter und aktualisierter Bibliographie. München : Beck, 2005 (Beck's historische Bibliothek)

Jochen Bleicken, Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches. 4. Auflage mit neuem Literaturverzeichnis (im Text unveränderter Nachdruck der 3., verbesserten Auflage). Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1995 (UTB für Wissenschaft : Uni-Taschenbücher : Geschichte, Altphilologie, Rechtswissenschaften ; 838)