Was sagt ihr?

3 Antworten

Damit gilt dieses Fahrzeug als Kleinkraftrad i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 11 Buchstabe a FZV und somit als Kraftfahrzeug. Du brauchst neben einem Versicherungskennzeichen auch die Fahrerlaubnisklasse AM.

Ob deine Eltern sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG strafbar machen, wäre zu prüfen. In jedem Falle aber würdest du dich strafbar machen - und so weit bist du von der Strafmündigkeit ja jetzt nicht mehr entfernt.

Im Übrigen ist anzunehmen, dass das Fahrzeug als Tatmittel eingezogen wird.

Ja, es ist illegal, weil "E-Bikes" in DE nur bis 25 km/h unterstützen dürfen.
Tun sie es auch über 25 km/h benötigst Du einen Führerschein, ein Kennzeichen, musst Helm tragen und darfst nur dann auf Fahrradwegen fahren, wenn dies für Mofas/Roller freigegeben ist.

Spätestens ab 14 bist Du also dran, wenn die Rennleitung Dich anhält.
Und bis Du 14 bist kann es sein, dass die Polizei Dein Fahrzeug einkassiert.

In der Theorie braucht man für so Fahrräder den Führerschein Klasse AM. Im praktischen so eine Sache. Wurde nur noch nie auf einem E-Bike angehalten.