was passiert mit einem mieter, wenn der vermieter stirbt und er keine angehörigen hat?
4 Antworten
Versteigerung höchstwahrscheinlich und neuer Vermieter. Ob die alten Mietverträge übernommen werden oder erlischen weiß ich nicht.
Hinterlässt der verstorbene Vermieter keine Erben, dann erbt der Staat (§ 1936 BGB). Für den Mieter ist dies aber irrelevant. Sein Vertrag bleibt bestehen
Die Miete darf erhöht werden, allerdings nur nach den gesetzlichen Vorschriften (beispielsweise im Rahmen der Vergleichsmietenmieterhöhung unter Berücksichtigung der Kappungsgrenzen sowie der Jahressperrfrist oder nach einer Modernisierung) ansonsten nicht.
Dann tritt der Staat als Mieter auf.
Dauert aber ewig bis es da zu einer Lösung kommt.
Wenn jemand stirbt der keine Angehörigen hat geht der Besitz an den Staat über.
Aber was dann genau mir den Mietern passiert kann ich nicht sagen, aber sofort ausziehen wird man nicht müssen
für immer und ohne preiserhöhung?