Was passiert jetzt mit meinem Paket? DPD ist nicht DHL?

8 Antworten

Die Gärtnerei bekommt von DPD nach ein paar Tagen eine Nachricht, dass das Paket nicht zugestellt werden kann mit der Bitte um Überprüfung der Adresse. Dann wird sich die Gärtnerei bei dir melden und benötigt entweder eine alternativ Adresse oder eine Telefonnummer für den Paketdienst ;-)

Eigentlich hätten die das bei DPD doch merken müssen???>

Eigentlich hättest Du eine korrekte Adresse angeben müssen. Kein Paketdienst dieser Welt ist dafür zuständig, womöglich fehlerhafte Adressen nachzuprüfen und zu korrigieren. Da DPD so viel mit der Post zu tun hat, wie der Lidl mit Edeka, werden die beiden Firmen nicht zusammen arbeiten. Wird dieses Paket doch bei dieser Postfiliale zugestellt, hast Du es mit mindestens zwei sehr netten Menschen zu tun, die mal ein Auge zudrücken.

Im Normalfall gehen sämtliche Pakete mit einer Postfachnummer oder ähnlichem wieder zurück an den Absender.

Eigentlich müsste DPD das an die Filliale ausliefern, da dies sonst Postunterschleif wäre, was eine Verletzung des Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis darstellen würde - was wiederum Strafbar ist ;)

§ 206 StgB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses

(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt

  1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
  2. eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder
  3. eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/206.html

Ich hatte in der Praxis einen solchen Fall auch schon einmal. Da ist der Fahrer einfach (dreist ?) in die betreffende Postfiliale gefahren und hat das Paket dort abgeliefert. Das Personal dort hat (natürlich !) gleich kräftig Nachgebühr drauf geschlagen, da die Sendung dann ja offiziell über DHL zugestellt wird (und niemand deren Dienste bezahlt hat). Ich habe die Annahme dieser Sendung seinerzeit verweigert, da der Fehler ja hätte auffallen müssen. Anschließend wurde nochmals neu (und richtig) geliefert.

Hallo,

Evt. ergibt das noch mehr Wartezeit. Lieber wartest du bei dir Zuhause auf den Paketzusteller. Dann hast du das Problem nicht. Das Paket wird vermutlich an den Absender zurückgesendet. Der Absender ist danach nicht einmal mehr dazu verpflichtet das Paket erneut zu verschicken. Was danach passiert liegt an dem Verkäufer wie er das mit dem Versand anbietet. Manche Verkäufer bieten den Doppelversand im Falle deines Problems, oder manche nur den Einzelversand.

Mfg: Radagal