Was meint Kant mit dem Zitat über ,,den guten Willen"?

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Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1. Auflage 1785: 2. Auflage 1786). Erster Abschnitt. Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen (AA IV 393/BA 1):

„Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“

Den Willen vernünftiger/vernunftbegabter Wesen versteht Immanuel Kant als das Vermögen (die Fähigkeit), nach der Vorstellung sittlicher Gesetze, d. h. nach Prinzipien (Grundsätzen) der praktischen Vernunft zu handeln. Er vertritt die Auffassung, eine uneingeschränkt gute Handlung könne nur eine von einem guten Willen getragene Handlung sein.

Anderes ist nicht uneingeschränkt gut:

Fähigkeiten können für gute oder schlechte Ziele eingesetzt werden. Bei Glücksgaben (auf günstigen Umständen beruhend) ist ein guter Wille nötig, um damit gut umzugehen. Einige Eigenschaften sind oft nützlich und gut, haben aber keinen unbedingten Wert, sondern setzen einen guten Willen voraus, der Grenzen setzt, wo sie in einem Zusammenhang schlechten Absichten dienen könnten. Bei einer Festlegung des Guten auf tatsächlich eintretende Folgen einer Handlung wäre das Gute von äußeren Bedingtheiten abhängig, über die keine Kontrolle besteht. Darüber, was aus Absichten wird, hat eine Person keine vollständige Macht, auch wenn es zu einer guten Absicht gehört, die vorhandene Klugheit für die Überlegung zu verwenden und sich um das tatsächliche Erreichen zu bemühen. Für etwas, was sich ihrer Verfügungsgewalt entzieht, kann aber eine Person nicht berechtigterweise verantwortlich gemacht werden.

Das Gute am guten Willen liegt nach Immanuel Kant in seinem Wollen, das heißt in der Art, wie er auf eine Handlung ausgerichtet ist.

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1. Auflage 1785: 2. Auflage 1786). Erster Abschnitt. Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen (AA IV 394/BA 4):

„Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zu Erreichung irgend eines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d. i. an sich, gut und, für sich selbst betrachtet, ohne Vergleich weit höher zu schätzen als alles, was durch ihn zu Gunsten irgend einer Neigung, ja wenn man will, der Summe aller Neigungen nur immer zu Stande gebracht werden könnte.

Wenn gleich durch eine besondere Ungunst des Schicksals, oder durch kärgliche Ausstattung einer stiefmütterlichen Natur es diesem Willen gänzlich an Vermögen fehlete, seine Absicht durchzusetzen; wenn bei seiner größten Bestrebung dennoch nichts von ihm ausgerichtet würde, und nur der gute Wille (freilich nicht etwa ein bloßer Wunsch, sondern als die Aufbietung aller Mittel, so weit sie in unserer Gewalt sind) übrig bliebe: so würde er wie ein Juwel doch für sich selbst glänzen, als etwas, das seinen vollen Wert in sich selbst hat.“

Bei Immanuel Kant ist der gute Wille das, wodurch ein Handeln gut ist. Der gute Wille liegt darin, den Grundsatz des Handelns um seiner selbst willen zu wollen. Der gute Wille ist darauf gerichtet, das Sittengesetz/moralische Gesetz selbstbestimmt zu bejahen. Der gute Wille ist von der Pflicht (innere Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung vor dem Gesetz [auf das Sittengesetz/moralische Gesetz bezogen, nicht auf juristische Gesetze) bestimmt.

Um einen Willen als eigentlich moralisch und dabei in vollem Ausmaß als gut auffassen zu können, wird ein allgemeines Kriterium (ein allgemeiner Maßstab) benötigt. Dazu ist eine Betrachtung erforderlich, die sich auf den reinen Willen (den aus sich selbst bestimmten Willen) bezieht. Die Bestimmung des reinen Willens muß gesetzesförmig sein, unabhängig von äußeren oder inhaltlichen, auf Neigungen beruhenden Beweggründen. Für die Form der Gesetzlichkeit stellt Kant den kategorischen Imperativ als Regel des unbedingten Sollens auf. Das Gute beim guten Willen besteht darin, sich nach ihm zu richten und daher den Maximen (subjektiven Grundsätzen) zu folgen, die als Teil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft gewollt werden können.