Was ist eine Grundrechtsabwägung?

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Art. 79 besagt, dass kein Grundrecht beseitigt werden darf. Deshalb muss man in bestimmten Fällen zwischen zwei oder noch mehr Grundrechten des Menschen abwägen. Ein Beispiel ist das Luftsicherheitsgesetz: Die Frage ist, ob ein Flugzeug wie im Fall vom 11. September 2001 abgeschossen werden darf oder nicht. Es kommt zu einem Widerspruch in der Gesetzgebung, weil das Luftsicherheitsgesetz gegen Art. 1 und 2 der Grundrechte verstößt, nachdem die Würde des Menschen unantastbar ist. Umgangssprachlich heißt es, dass man alle Gesetze vergleichen muss, um eine Entscheidung wie bei einem Flugzeugabschuss treffen zu können: Flugzeug abschießen um 1000 Leben zu retten oder Flugzeug nicht abschießen,um die 150 Passagiere im Flugzeug zu retten, weil jedes Leben gleichviel wert ist und bei einem Abschuss die Leben im Flugzeug nicht als so wertvoll angesehen werden, wie die auf der Erde. Es kommt zu einer Grundrechtsabwägung.

Bei einer Grundrechtsabwägung werden 2 oder mehrere Grundrechte gegeneinander abgewogen. Bsp.: Eine Person hat eine andere Person geschlagen und schwer verletzt. Nun will die Polizei die schlagende Person ins Gewahrsam nehmen. Nun müssen die Grundrechte gegeneinander abgewogen werden. Zum einen wurde das GR der körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt und zum anderen soll die Freiheit eingeschränkt werden. Nun musss abgewogen werden, welches höherwertiger ist. Das nennt man Grundrechtsabwägung.