Was heisst das dauerhaft?

1 Antwort

Ob ein Kind, das dauerhaft in einer Pflegefamilie lebt, zurück zu den leiblichen Eltern kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Im deutschen Recht werden solche Entscheidungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und unter Berücksichtigung des Kindeswohls getroffen. Hier sind die zentralen Aspekte:

1. Grundlage der Unterbringung in der Pflegefamilie

Freiwillig: Wenn die leiblichen Eltern der Unterbringung zugestimmt haben, könnten sie die Rückkehr des Kindes beantragen. Das Jugendamt prüft dann, ob die Rückführung dem Kindeswohl entspricht.

Gerichtliche Anordnung: Wenn das Kind aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls (z. B. Misshandlung, Vernachlässigung) in die Pflegefamilie gekommen ist, wird ein Familiengericht entscheiden, ob die Rückkehr möglich ist.

2. Kindeswohl

Die Rückkehr wird nur dann genehmigt, wenn sie dem Wohl des Kindes dient. Es wird geprüft, ob die leiblichen Eltern inzwischen stabile und sichere Verhältnisse bieten können.

Bindungen des Kindes zur Pflegefamilie spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Hat das Kind eine enge Beziehung zur Pflegefamilie aufgebaut, könnte eine Rückkehr als belastend angesehen werden.

3. Mitsprache des Kindes

Ab einem bestimmten Alter (meist ab etwa 12 Jahren) wird auch das Kind selbst angehört. Seine Wünsche und Bindungen werden in die Entscheidung einbezogen.

4. Rolle des Jugendamts und des Gerichts

Das Jugendamt unterstützt sowohl die leiblichen Eltern als auch die Pflegefamilie und prüft regelmäßig, ob die Unterbringung in der Pflegefamilie noch notwendig ist.

Eine endgültige Entscheidung über eine Rückführung fällt das Familiengericht, wenn die Eltern und das Jugendamt sich nicht einigen können.

Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass ein Kind zu den leiblichen Eltern zurückkehrt, selbst wenn es dauerhaft bei einer Pflegefamilie lebt. Dafür müssen jedoch die Voraussetzungen stimmen, insbesondere die Sicherstellung des Kindeswohls. In komplexen Fällen ist rechtliche Beratung oder Unterstützung durch das Jugendamt empfehlenswert.