Was heisst das dauerhaft?
Unser kleinster ist seit 17 mon in eine pflegefamilie, hat ein Vormund er ist über 4j alt.er sagt schon Papa zum pflegevater u zur pflegefrau abla, sie ist Türkin.unsere Gutachterin die das erziehungsgutachten fehlerhaft fertig stellte ,sie sagte ,dass man unter 2 j eh nichts machen kann mit versuchen zurück. Sie schreibt jetzt auch ein Gutachten fertig zum Umgang. Es heißt jetzt vom anderem familiengericht, dasder kleinste den Vormund von der neuen Stadt bekommt, da es näher ist für die pflegschaft, da der kleine da sein gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft hat.so das kann ja alles bedeuten mit dauerhaft. Kann ein kind was dauerhaft wo wohnt trotzdem zurück geführt werden,wenn ein Erziehungsgutachten fehlerhaft festgestellt wurde und eine Gefährdung absehbar war aber nicht festgestellt?
1 Antwort
Ob ein Kind, das dauerhaft in einer Pflegefamilie lebt, zurück zu den leiblichen Eltern kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Im deutschen Recht werden solche Entscheidungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und unter Berücksichtigung des Kindeswohls getroffen. Hier sind die zentralen Aspekte:
1. Grundlage der Unterbringung in der Pflegefamilie
Freiwillig: Wenn die leiblichen Eltern der Unterbringung zugestimmt haben, könnten sie die Rückkehr des Kindes beantragen. Das Jugendamt prüft dann, ob die Rückführung dem Kindeswohl entspricht.
Gerichtliche Anordnung: Wenn das Kind aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls (z. B. Misshandlung, Vernachlässigung) in die Pflegefamilie gekommen ist, wird ein Familiengericht entscheiden, ob die Rückkehr möglich ist.
2. Kindeswohl
Die Rückkehr wird nur dann genehmigt, wenn sie dem Wohl des Kindes dient. Es wird geprüft, ob die leiblichen Eltern inzwischen stabile und sichere Verhältnisse bieten können.
Bindungen des Kindes zur Pflegefamilie spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Hat das Kind eine enge Beziehung zur Pflegefamilie aufgebaut, könnte eine Rückkehr als belastend angesehen werden.
3. Mitsprache des Kindes
Ab einem bestimmten Alter (meist ab etwa 12 Jahren) wird auch das Kind selbst angehört. Seine Wünsche und Bindungen werden in die Entscheidung einbezogen.
4. Rolle des Jugendamts und des Gerichts
Das Jugendamt unterstützt sowohl die leiblichen Eltern als auch die Pflegefamilie und prüft regelmäßig, ob die Unterbringung in der Pflegefamilie noch notwendig ist.
Eine endgültige Entscheidung über eine Rückführung fällt das Familiengericht, wenn die Eltern und das Jugendamt sich nicht einigen können.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass ein Kind zu den leiblichen Eltern zurückkehrt, selbst wenn es dauerhaft bei einer Pflegefamilie lebt. Dafür müssen jedoch die Voraussetzungen stimmen, insbesondere die Sicherstellung des Kindeswohls. In komplexen Fällen ist rechtliche Beratung oder Unterstützung durch das Jugendamt empfehlenswert.