Was hat Aristoteles über das Gewissen gesagt?

3 Antworten

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Der Begriff „Gewissen“ in der heutigen (ethischen) Bedeutung kommt bei Aristoteles nicht vor. Es gibt nur vereinzelt ein Wort, das sich später in in diese Richtung entwickelt hat.

Bei Aristoteles kann nach etwas gesucht werden (vor allem Nikomachische Ethik 2 – 3, 1 - 8), das die Stelle einnimmt, die in anderen Theorien/Begriffssystemen das Gewissen ausfüllt. Die richtige innere Einstellung ist Tugend/Vortrefflichkeit (ἀρετή). Leitend ist beim Handeln die Klugheit/praktische Vernunft (φρόνησις). Menschen können das Richtige treffen und verfehlen. Der Zweck/das Ziel ist Gegenstand des Wollens, die Wahl der Mittel zum Zweck führt die überlegte Entscheidung/der Vorsatz (προαίρεσις) durch. Was aus Unwissenheit geschieht, ist zwar alles nicht freiwillig getan, aber als unfreiwillig können nur die Handlungen gelten, denen Schmerz und Reue folgt.

Zu Begriffen enthalten Philosophielexika Informationen.

Hans Reiner, Gewissen. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 2: G – H. Basel ; Stuttgart : Schwabe, 1974, Spalte 574 – 575 gibt an:

Gewissen aus althochdeutsch gewizzani ist eine durch eine Glosse im Psalm 68, 20 von Notker (Teutonicus) eingeführte Lehnsübersetzung für lateinisch conscientia, dessen Bedeutung seinerseits durch das griechische συνείδησις wesentlich bestimmt wurde.

Die sprachliche Wurzel von συνείδησις liegt in συνειδέναι τινί, was allgemein „mitwissen“ um eine Handlung eiens anderen aufgrund eigenen Miterlebens bedeutet. Besonders wurde συνειδέναι für das Mitwissen eines verbotenen oder getadelten Verhaltens gebraucht, oft auch im Sinne eines Einverständnisses damit.

Die Beziehung auf eigenes Verhalten bedeutet dann weiter συνειδέναι εἁυτῶ „sich bewußt sein“. Oft vereinigen sich beide Bedeutungsmomente, so öfter bei Platon, z. B. τῷ δὲ μηδὲν ἑαυτῷ ἄδικον συνειδότι („dem aber, der sich keines Unrechts bewußt ist“ Politeia 331 a), gelegentlich auch bei Aristoteles (Περὶ ζῴων μορίων/De partibus animalium/Über die Teile der Tiere (Lebewesen) 618 a 26). Dieser Bewußtseinszustand wird auch als σύνεσις bezeichnet und beschrieben als „seelische Qual, die mich zugrunde zu richten droht“ (Euripides, Orestes 398).

Ähnlich wird auch συνείδησις gebraucht. Vom 5. – zum 2. Jahrhundert nur vereinzelt, vom 1. Jahrhundert an gehäuft, erscheint das Wort in vorchristlicher Zeit in folgenden Bedeutungen:

1) Mitwissen, aber nur auf eigenes Verhalten bezogen, d. h. „begleitendes Bewußtsein“

2) Ohne die Bedeutung „Bewußtsein“ zu verlieren, kann συνείδησις zugleich auch begrifflich Gewissen bedeuten, indem ohne Zusetzen eines sachlichen Objekts von der darin enthaltenen Beunruhigung über eigenes schlechtes Handeln die Rede ist.

3) Die Auffassung von συνείδησις als zu diesem Verhalten sittlich stellungnehmenden Bewußtsein kann auch übergehen in die von einem Bewußtsein, das seinerseits – durch sich selbst oder äußere Instanzen – sittlich beurteilt wird. Dann ist συνείδησις das Bewußtsein als Inbegriff der Gedanken, Gesinnungen und Wallungen der Menschen, kurz sein „Inneres“.

Sabine Harwardt, syneidêsis. In: Wörterbuch der antiken Philosophie. Herausgegeben von Christoph Horn und Christof Rapp. Original-Ausgabe. München : Beck, 2002 (Beck'sche Reihe ; 1483), S. 417 – 418 gibt an:

συνείδησις (Mitwissen, Gewissen, Bewußtsein; lateinisch conscientia) bezeichnet meist im neutralen Sinn das Mitwissen einer Mandlung eines anderen aufgrund des eigenen Miterlebens und dieses Wissen kann sogar die Bedeutung „Bewußtsein“ haben.

a) Bezogen auf das eigene Verhalten heißt συνείδησις „sich bewußt sein“, Bewußtsein“, ohne zugehöriges Objekt „Gewissen.

b) In die Fachsprache der philosophischen Klassiker (Platon, Aristoteles) ist das Substantiv nicht eingegangen; in der Ethik der Philosophenschulen des Hellenismus und der Spätantike erlebt es jedoch in der Bedeutung b) eine Blüte, besonders in lateinischer Sprache.

1) In der Ethik wird versucht, die Beziehung eines Handelnden zu seinem eigenen Verhalten zum Ausdruck zu bringen. Bei Platon und Aristoteles findet sich lediglich das Verbum συνειδέναι (εἁυτῶ) im Sinn von „sich einer Sache bewußt sein“ (z. B. Platon, Symposium 216a; Politeia 331 a).

2) Anfangs noch zu einem Verhalten sittlich stellungsnehmendes Bewußtsein geht über zu einer Auffassung von einem Bewußtsein, das sich durch seine Wächterfunktion auszeichnet, da es seinerseits entweder durch sich selbst oder durch äußere Instanzen sittlich beurteilt wird.

3) Als lateinische Entsprechung ist seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. conscientia nachweisbar.

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brumpidumdi 
Fragesteller
 22.02.2011, 18:31

Leider ist nichts zum Thema Gewissen dabei, trotztdem danke.

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....denn im Internet finde ich leider nichts dazu.

Gut möglich, denn in seinen Werken findet sich das Wort "Gewissen" nicht.