Was gilt als fachliches Allgemeinwissen in meiner Bachelorarbeit?
Für meine Bachelorarbeit habe ich eine Webapplikation erstellt und verschiedene Technologien verwendet. In einem Kapitel werde ich eine "Technologie Rechtfertigung" machen, in dem erläutert wird, warum sich die jeweilige Technologie eignet. Nehmen wir mal "Node.js" und ich beginne mit (Zur Demonstration nehm ich jetzt einfach ein Text von Wikipedia):
In der Softwareentwicklung ist Node.js eine serverseitige Plattform zum Betrieb von Netzwerkanwendungen. Insbesondere lassen sich Webserver damit realisieren. Node.js basiert auf der JavaScript-Laufzeitumgebung „V8“, die ursprünglich für Google Chrome entwickelt wurde. Diese bietet daher eine ressourcensparende Architektur, die eine besonders große Anzahl gleichzeitig bestehender Netzwerkverbindungen ermöglicht.
Müssten Satz 1 - 3 belegt werden? Weil es sind ja Tatsachen. Und was wäre mit Satz 4?
Danke im voraus :).
1 Antwort
Wenn du dir deine Lehrbücher und Fachbücher ansiehst, stellst du doch
auch fest, dass die Autoren nicht jedes Fakt und jeden Gedanken
„belegen“. So solltest du es bei deiner Examensarbeit halten.
Man muß nicht „alles“ belegen. Wo man das Gefühl hat, bestimmte Fakten seien Allgemeinwissen, darf und sollte man dies auch folglich voraussetzen. Bei Präsentationen muß man Zwischenfragen ggf. erklären können.
Bei der schriftlichen Diplom-, Bachelor- oder Master-Arbeit kann man seine Freunden die Arbeit mal checken lassen. Das sollte genügen.