Was geschieht mit dem Franchisenehmer, wenn der Franchisegeber in Konkurs geht?
Also was passiert, wenn das oberste Franchiseunternehmen, also der Franchisegeber in Konkurs geht, doch der Franchisenehmer mit seinem Laden hohe Gewinne einfährt, es gut läuft? Darf er dann seinen Laden weiteführen, etc.?
4 Antworten
Darf er dann seinen Laden weiteführen, etc.?
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- Er kann mit dem Franchisegeber (Insolvenzverwalter) verhandeln ob/dass er den Laden unter dem bisherigen Namen (... bis zum vereinbarten Vertragsende) weiterführen darf/kann. Er hat ja u.U. (Miet)Verträge laufen die er einhalten muss
- Danach kann er den Laden unter eigenen/anderen Namen weiterführen
Er könnte das insolvente Unternehmen kaufen/übernehmen.
Das ist sehr Problematisch für den Nehmer. Der ganze Service den der Geber Anbietet fällt weg. Ein Markenname und Werbung lockt viele Kunden an. Das darf man nicht unterschätzen.
Das nächste Problem ist die zur Verfügung gestellte Ausrüstung. Teilweise ist sie nur geliehen und man zahlt eine Gebühr für die Nutzung.
Allerdings fallen auch einige Nachteile weg. Man muss nicht soviel abdrücken, man kann Lieferanten selbst auswählen und einen günstigeren suchen, mehr Selbstbestimmung etc.
Beides hat vor und Nachteile. Sind genügend Mittel vorhanden, kann man den Betrieb unter anderen Namen weiterführen. Wenn sich ein Laden etabliert hat bkeibt die Stammkundschaft treu. Ist man auf Laufkundschaft angewidert wird es schwieriger
er wird den Namen ändern - und sich eine neue Versorgerkette aufbauen müssen