was bedeutet ,,Voll- und Zuschätzung''
Bei möglichen Folgen eines Verstoßes in der Buchführung spricht man oft von ,,Vollschätzung'' und ,,Zuschätzung''...was bedeutet dies? danke
3 Antworten
Bei einer Vollschätzung wird sozusagen die gesamte Buchführung verworfen. Das Finanzamt schätzt (immer zu Ungunsten des Steuerpflichtigen) den Gewinn des Betreffenden und daraus wird die zu zahlende Steuer errechnet.
Bei einer Zuschätzung wird nur ein Teil der Buchführung bezweifelt (Annahme: der hat sich zu seinen Gunseten verrechnet). Die Beamten schätzen einen Betrag zu dem "verbogenen Teil" der Buchführung dazu, akzeptiert aber den Rest der Buchführung.
Das Resultat ist das gleiche: die Steuerschuld wird höher sein als erwartet.
Eine Vollschätzung (es werden alle Besteuerungsgrundlagen geschätzt) an Stelle einer Zuschätzung (Ergänzung von Einnahmen und ggf. Ausgaben) kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Buchführung in wesentlichen Teilen als unbrauchbar erweist.
Wenn deine Zahlen nicht nachvollziehbar sind, wird eben auf realistische Zahlen "zugeschätzt" Wenn du gar nichts vorweist, wird voll geschätzt. Das wird dann in der Regel wesentlich teurer, als ob du einen Steuerberater hinzu gezogen hättest. Dann kannst du eigentlich schon mal Konkurs anmelden.