Warum wurde ab 1930 die Präsidialregierung gebildet?

3 Antworten

Weil das Parlament sich nicht mehr auf Gesetze einigen konnte.

Dieverschiedenen Lager waren zu zerstritten und zu gegensätzlich in Ihren Ansichten und zielen. Es fand kein richtiger Konsens mehr statt, da niemand bereit war Kompromisse einzugehen.

Ein Regieren wurde damit praktisch unmöglich gemacht und Reformen waren so gut wie ausgeschlossen.

Daher ging Hindenburg hin und ersetzte das letzte zurückgetretene Kabinett durch ein Kabinatt nach seinen gnaden konnte man sagen.

Zwar hat Hindenburg nicht selbst die regiert, er musste aber alles was die Regierung tat abnicken. Gleichzeitig ermöglichte er es der von ihm geduldten Regierung Gesetze per Notstandsverordnung am Parlament vorbei zu verabschieden. Das parlament musste nicht mehr zustimmen sondern Hindenburg.

Zwar konnte das Parlament ein Veto einlegen, dies führte dann jedoch zur  Auflösung des Parlaments durch Hindenburg, so dass man sich dort dann auch irgendwann fügte (wie oft es aufgelöst wurde weiss ich nicht aber es kam vor).

Das heisst die Gewaltenteilung wurde hier schon in erster Instanz außer Kraft gesetzt, Exekutive und Legislative wurde vereint, der erste Schritt zur Diktatur war damit getan. Und das sogar schon 3 Jahre (und auch 3 Kanzler) vor Hitler.

Oft ist daher auch die Rede von der Präsidialdiktatur. An sich spricht man aber vom Präsidialkabinett.

In Deutschland hat es von 1930 – 1933 sogenannte Präsidialkabinette (sehr stark vom Reichspräsidenten abhängige Regierungen) gegeben (dies ist offenbar mit der Präsidialregierung gemeint).

Hauptursachen waren:

  • Fehlen einer politischen handlungsfähigen Mehrheit im Reichstag (dem Parlament auf nationaler Ebene), die sich einigen, auf ein Regierungsprogramm verständigen, Gesetze beschließen und Regierungsmaßnahmen tragen konnte
  • Bestreben des Reichspräsidenten Hindenburg, seiner Umgebung, der Reichswehrführung und anderer konservativ-autoritärer Kräfte, die Lage zu einer Machtverringerung des Reichstages zu nutzen und die Weimarer Republik in einen mehr autoritär geführten Staat umzuformen

Parteien, die eine parlamentarische Demokratie bejahten und ohne deutliche Vorbehalte mitzutragen bereit waren, hatten schon längere Zeit zusammen keine Mehrheit mehr. Um eine Mehrheit im Reichtag zu erreichen, war eine Koalition von Parteien mit teilweise deutlich abweichenden Überzeugungen und Zielen aus verschiedenen politischen Lagern nötig. Es gab Streitigkeiten und Interessengegensätze. Der Zusammenhalt zu einer Regierungsmehrheit war daher wenig stabil.

Die 1929 ausgebrochene Weltwirtschaftskrise verschärfte dies Problem. Denn es entstand finanzieller Druck zu höheren Belastungen und Leistungskürzungen. Bis März 1930 herrschte wegen der Außenpolitik (Verhandlungen über Neuregelung der Reparationen und Ratifizierung des Ergebnisses) noch ein gewisser Druck zur Einigung mit Kompromissen, weil in einer anders zusammengesetzen Koalition keine Zustimmung zum außenpolitischen erreichbar war. Bald danach ist die Große Koalition auseinandergefallen. Besonders zwischen SPD (Sozialdemokratischen Partei Deutschland) und DVP (Deutsche Volkspartei) war ein großer Gegensatz aufgetreten, so in der Frage der Arbeitslosenversicherung und ihrer Finanzierung. Die bestehende Möglichkeit eines Präsidialkabinettes und Pläne in diese Richtung haben zum Auseinanderbrechen der Großen Koalition beigetragen.

Mit den Ergebnissen bei den Reichstagswahlen 1930 und 1932 war eine politisch handlungsfähigen Mehrheit im Reichstag praktisch kaum oder gar nicht mehr möglich, weil extreme Parteien hohe Stimmenanteile hatten (1932 erhielten Nationalsozialisten und Kommunisten zusammenengezählt mehr als die Hälfte der Reichstagssitze, waren allerdings Gegner).

Der Reichspräsident hatte durch die Verfassung starke Befugnisse und konnte in einer Lage ohne politisch handlungsfähige Mehrheit im Reichstag große Macht bekommen, vor allem mit Kombination von Artikel 25 (Auflösung des Reichstags), Artikel 48 Absatz 2 (Notverordnungen) und Artikel 53 (Ernennung des Reichskanzlers und auf dessen Vorschlag der Reichsminister und Entlassung des Reichskanzlers).

Die Regierung konnte mit Hilfe des Reichspräsidenten Vorhaben auf folgendem Weg durchsetzen:

1) Eine vom Reichspräsidenten eingesetzte Regierung ohne Mehrheit im Parlament bringt einen Gesetzesvorschlag ein.

2) Der Reichstag lehnt den Gesetzesvorschlag ab.

3) Der Reichspräsident setzt den Gesetzentwurf der Regierung als Notverordnung in Kraft (Berufung auf Notstand nach Artikel 48 der Verfassung).

4) Der Reichstag wird aufgelöst (Artikel 25), wenn er die Aufhebung der Notverordnung verlangt oder dem Reichskanzler das Mißtrauen ausspricht

5) Die Reichsregierung (das Präsidialkabinett) kann mit Hilfe von Notverordnungen regieren, nach spätestens 60 Tagen müssen Neuwahlen stattfinden und der Reichstag spätestens nach weiteren 30 Tagen zusammentreten.

In der Praxis sind nicht immer alle Stufen zum Durchsetzen eines Regierens mit Notverordnungen bis zur letzten durchschritten worden. Die drohende Möglichkeit hatte schon Auswirkungen. Im Juli 1930, Juni 1932 und September 1932 ist der Reichstag aufgelöst worden, nachdem er gegen die Reichsregierungen gestimmt hatte bzw. ein Mißtrauensantrag vorbereitet worden war.

Der Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, seine Umgebung, die Reichswehrführung und andere konservativ-autoritärer Kräfte waren keine Anhänger der Demokratie. Sie wollten die Lage nutzen, die tatsächliche Macht des Reichstags zu verringern und einen mehr autoritär geführten Staat nach ihren Vorstellungen zu erreichen. Zu ihren Vorgaben gehörte, die Regierung nicht auf der Grundlage von Bindungen ausdrücklicher Koalitionsverhandlungen mit Vereinbarungen zwischen Parteien bzw. ihren Fraktionen im Reichtags zu bilden und die SPD nicht an der Regierung zu beteiligen und einen sozialdemokratischen Einfluß möglichst weitgehend auszuschalten.

Weil sich der Reichstag nicht einig werden konnte. Geh mal auf Google und suche unter den entsprechenden Stichworten.