Warum ist Paragraf 23 EstG bei einer systematischen Betrachtung ein besonderer Einkunftstatbestand?

1 Antwort

Hallo Ausbaus!

Aus Rechercheergebnissen:

"Obwohl es sich bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften um eine Überschusseinkunftsart handelt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG), enthält diese Regelung diverse Besonderheiten. So spricht das Gesetz u. a. vom ­"Gewinn aus Veräußerungsgeschäften". Während dies lediglich eine sprachliche Bezeichnung ist, die am materiell-rechtlichen Überschusserzielungscharakter dieser Vorschrift nichts ändert, nähert sich die Regelung aufgrund der gewinnerhöhenden Hinzurechnung der bei den anderen Einkunftsarten geltend gemachten AfA-Beträge stark den Gewinneinkünften an. Hervorzuheben sind des Weiteren die Freigrenze von 600 EUR sowie der eingeschränkte Verlustverrechnungskreis."

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/private-veraeusserungsgeschaefte-zusammenfassung_idesk_PI20354_LI6969939.html

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Besonderheiten

  • Verschiedene Fristen zwischen Anschaffung und Veräußerung
  • Besonderheiten bei den Werbungskosten

https://www.steuerkurse.de/einkommensteuer-est/einkuenfte-private-veraeusserungsgeschaeften.html

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"Die Regeln über die zeitliche Zuordnung werden ferner bei § 16 EStG nachder Rechtsprechung des BFH durch die so genannte Attraktivkraft der Ver-äußerung durchbrochen. Danach sind Veräußerungskosten nicht im Jahr zu berücksichtigen, in dem sie nach allgemeinen Grundsätzen erfolgswirksam werden. Vielmehr werden sie in das Jahr verschoben, in dem die Veräußerung erfolgt. Dadurch soll ein Übermaß an Besteuerung einerseits, vorallem aber eine Überentlastung durch Ansatz negativer Einkünfte vermiedenwerden. Vergleichbares soll nach der Rechtsprechung auch im Rahmen des§ 23 EStG gelten, wo die Werbungskosten nicht in dem Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, in dem sie abgeflossen sind, sondern im Ver-anlagungszeitraum der Veräußerung. Den historischen, inzwischen allerdings überholten Kontext dieser Rechtsprechung bildete bei § 23 EStG dieBeschränkung des Verlustausgleichs im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte." Seite 114

"bb) Besondere Periodeninterdependenzen

Weitere Normen sehen ausdrückliche Periodeninterdependenzen bei der Einkünfteermittlung vor. Sie finden sich zunächst im Bereich der Abgrenzung des steuerbaren vom steuerfreien Vermögensumschlag. Zu nennen sind hier § 23 EStG," Seite 116

und mehr in

https://www.dstjg.de/sites/default/files/anylink/34_PDF.PDF

LG

gufrastella