Warum gibt es in Deutschland keine "Jury"?

10 Antworten

Weil die eine Person neutraler und gebildeter ist als 12 Bürger die gezwungen werden Jury zu sein.

Stell dir vor:

Du wirst fälschlicherweise für eine Vergewaltigung beschuldigt, es gibt keine Beweise und du hast jetzt die Wahl:

1. Jury aus mehreren Femisnisten

2. Ein Richter, der neutral sein muss.

Was wählst du?

Außerdem kannst du die Entscheidung des Richters anfechten.

In Deutschland gibt es die Schöffen , die ähnlich agieren. Aber Deutschland ist ein Rechtsstaat, was sollen wir da mit einer Jury. In den USA werden Gerichtsverhandlungen am laufenden Band im TV übertragen. Das muss für die Zuschauer unterhaltsam sein. Und dort werden manchmal Verhandlungen wie Quizsendungen vermarktet.

Das System der USA ist nicht besser als das in Deutschland. Hier entscheiden Juristen, ob eine Straftat vorliegt.

Es ind unterschiedliche Tradiotionen, auch in GB und anderswo gibts Jurys.

Eine große Strafkammer ist bei uns mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen besetzt. Da entscheiden keine Laien über Schicksale, sondern Fachleute.

In den USA entscheiden, wenn kein Geständnis vorliegt, Laien über Schuld und Unschuld und wenn sie sich nicht eingen, gibts gar kein Urteil und Schwerverbrecher können drei kommen. Die Jurmitlgeider sind nicht juristsch gebildet, und sie müssen für den Angeklagten entscheiden, wenn sie berechtigte Zweifel an der Schuld haben. Das kann heißen, dass sie sich Z.B stundenlang Vorträge und Befragungen von Gutachtern anhören müssen, in Sachgebieten, von denen sie keine Ahnung haben. Wenn es der Verteidigung gelingt Zweifel zu säen, dürfen sie kein Schuldurteil fällen. Deshalb sind Jury-Prozesse auch meisten sehr emotional.

Wie "Grussausberlin" schon erwähnt hat: das deutsche Pendant zur amerikanischen Jury ist das Schöffengericht. Allerdings sind diese nicht zu 100% vergleichbar, da sie aus unterschiedlichen Rechtssystemen stammen: die amerikanische Jury entstammt der angelsächsischen Rechtstradition, der Schöffe wiederum aus der Gemeindeversammlung (nordisch Thing) und einer Rechtsreform Karls des Großen.

Geschworenengerichte, die der Jury noch ähnlicher sind, gab es in Deutschland seit der 48er Revolution. Sie waren aber sehr teuer, ineffektiv, fällten ständig juristische Fehlurteile und waren quasi nicht per Revision anfechtbar. Daher wurden sie 1924 wieder abgeschafft.