wann muss man den Krankenwagen selber bezahlen?
Hallo, für mich wurde ein Krankenwagen gerufen da Alkohol mit alprazolam konsumiert habe. Ich habe gezittert. Der Krankenwagen hat mich nicht mitgenommen. Da es mir nicht so übel ging. Nun hab ich eine RTW Rechnung von über 900€ bekommen. Da ich alprazolam mit Alkohol konsumiert habe kann ich mich an nix mehr von dem Abend erinnern. Ja ich weiß das es sehr dumm war xanax mit Alkohol zu mischen.
4 Antworten
Widerspricht sich das nicht?
Zum einen hast Du gezittert, aber Dir ging es nicht so übel, sodass Du mitgenommen wurdest.
Dann schreibst Du, dass Du Dich an nichts mehr von diesem Abend erinnern kannst. Sodass es im Grunde eine unterlassene Hilfeleistung wäre, Dich nicht mitzunehmen *denk* .... vor allem um auszuschließen, dass es kein Suizidversuch gewesen ist....
Das Medikament ist offenbar ein Benzodiazepine.....
.... ist das dann nicht unterlassene Hilfeleistung? .....
Hier wende Dich bitte an eine psychologische Beratungsstelle, per Telefon oder Email. Vielleicht kann auch jemand von hier sagen, an wen sich spezifischer gewandt werden kann, ob tatsächlich an die Krankenkasse....
ein Patientenfürsprecher vielleicht - also von der Klinik, woher Du die Rechnung hast. Vielleicht ist es aber auch eine Sache des Verbraucherschutzes....
praktisch wäre es natürlich, wenn Du solch eine rechtliche Beratungs-Versicherung hast.... oder Mitglied beim MdK bist oder so. Wahrscheinlich wärst Du aber überall falsch.
Denn ob Du bezahlen musst - es ist kein Spaßanruf gewesen, also bräuchtest Du nicht bezahlen, wenn Deine Worte so stimmen.
Und wenn Deine Worte stimmen, dann wäre es vielleicht sogar unterlassene Hilfeleistung...
Vielleicht gibt es aber auch bereits eine oder mehrere Vorgeschichten, weswegen die Klinik diese Regelung in Betracht gezogen hat.... das weiß ich nicht....
Aber bitte finde Unterstützung, auch unabhängig der Rechnung...
Du glaubst doch nicht im Ernst das die Rettungskräfte dich unter den Umständen daheim gelassen hätten - wenn dann nur mit deiner Unterschrift (auf eigenes Risiko).
Die Rechnung basiert auf dem Einsatzprotokoll - der Versicherer hat also was in der Hand.
offenbar bist Du aber trotzdem nicht "bei Dir" gewesen. Gut, hier könnte dann argumentiert werden, das sie Dich als mündig wahrgenommen haben......
Aber vielleicht geht die Rechnung tatsächlich nur an die Krankenkasse, wie es Robert geschrieben hat. Das es also tatsächlich so ein "Versicherungsding" ist......
Wenn nicht, dann eine Beratungsstelle anrufen und erfragen, welche Stelle nun die richtige ist.... *denk*
Muss in erster Linie nicht der bezahlen, der die Leistung in Anspruch(für dich) nehmen wollte? Wenn du so gut wie weg warst und nix mitbekommen hast kannst du ja nichts dafür, wenn der Krankenwagen von jemand anderen gerufen wird.
Wäre das so, würde vermutlich niemand mehr für einen Fremden einen Rettungswagen rufen. Das Kostenrisiko wäre viel zu hoch.
Bei medizinischer Notwendigkeit zahlt das die KK.
Die Rechnung reichst du bei deiner Krankenkasse ein.
Bei Missbrauch des Notrufs kann es trotzdem Probleme geben. Die Geschichte kann so nicht stimmen, unter den Umständen hätte man ihn nur gegen Unterschrift daheim gelassen.
Man darf am Wahrheitsgehalt zweifeln.
Schon alleine aus Anstand würde ich das an deiner Stelle bezahlen, wenn man schon so was dummes machen muss!
Mir wurde von meinen Freunden erzählt das ich meine Augen nach hinten gerollt habe und eig nicht mehr wirklich ansprechbar war, im RTW ging’s mir irgendwie besser so das er mich nicht mitgenommen hat. Weil ich im Rausch auch gesagt habe das ich nicht mitgenommen werden möchte.