Wann ist eine Lotto-Tippgemeinschaft "offiziell"?

1 Antwort

Es ist keine Schenkung, denn die Teilnehmer haben einen Rechtsanspruch auf ihren Anteil am Gewinn:

https://www.gluecksspiel-und-recht.de/aufsaetze/rechtliche-probleme-bei-spielgemeinschaften/

Wie so oft: man muss es auch beweisen können.

Wenn die Teilnehmer Arbeitskollegen sind, wird das Finanzamt kaum das Bestehen der Tippgemeinschaft bezweifeln. Bei Verwandten sollte man sich besser Beweise dafür sichern, da kann auch eine offizielle Registrierung hilfreich sein.

Woher ich das weiß:Recherche
Franz577 
Fragesteller
 02.05.2023, 15:13

Natürlich haben sie diesen Anspruch, nur dachte ich eben, dass die Tippgemeinschaft hierfür einen offiziellen Charakter haben muss und nicht nur eine lose mündliche Vereinbarung sein darf.

Alleine schon um etwaige Streitigkeiten im Gewinnfall zu vermeiden, würde ich hier immer alles schriftlich bzw. vertraglich festhalten und meine Einsätze auch nur durch Banküberweisung tätigen, sodass hinterher nicht behauptet werden könnte, ich wäre meinen Einsatz schuldig geblieben.

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