Lotto gewinn Auszahlen trotz Todesfall?

3 Antworten

Es steht sicher in einem Vertrag bzw. Kaufvertrag was dazu drinnen oder es gibt eine Nutzungsbedingung oder sowas ähnliches in dem das sein wird.

Wird wahrscheinlich von Unternehmen zu Unternehmen anders sein.

Ich vermute, dass die Ansprüche des Rentners nicht vererbbar sind. Näheres dürfte im Kleingedruckten/AGB zu dieser Gewinnform stehen.

Selber Lesen macht klug.

Der Rest geht an die lachenden Erben abzüglich der eventuell anfallenden Erbschafts Steuer ...