Wann darf man einen Kubotan benutzen?
Guten Tag,
folgendes: Eine Freundin hatte sich letztens bei mir Erkundigt, ob ich ihr ein paar simple Verteidigungstricks zeigen kann, da ich einen Kampfsport mache, und sie sich bei ihrem abendlichen Nachhauseweg nicht immer sicher fühlt. Habe ich natürlich gesagt, ja klar kann ich machen.
Nun habe ich ihr ein paar simple Befreiungstechnicken gezeigt, sowie ein paar Tricks und Tricks, wie zum Beispiel, dass man den Schlüssel als Verteidigungsgegenstand benutzt im Ernstfall.
Nun ist mir letztens eingefallen, dass es ja Kubotans gibt, beziehungsweise Tactical Pens. Diese müssten (wenn wir jetzt von der simplen Kubotanausführung reden) ind Deutschland legal sein zu führen und sind auch nicht teuer. Außerdem sind sie recht simple und effektiv zu führen.
Die Frage ist jetzt nur, welche ich mir stelle, wann darf ein Kubotan als Verteidigungsgegenstand genutzt warden? Natürlich ist das jetzt nicht wirklich eine Frage, die man sich im Ernstfall wirklich stellt, da es dann eher instinktiv ist, aber es würde mich doch trotzdem interessieren. Was wisst ihr über diese Fragen? Sind Kubotan legal zu führen in Deutschland (nach aktueller Rechtslage versteht sich)? Wann darf ein Kubotan eingesetzt warden?
3 Antworten
Ein Kubotan darf von jedem in Deutschland legal geführt werden.
Wann man sich wehren darf und wie, regelt für jeden in Deutschland der Notwehrparagraph 32 StGB.
Zu prüfen sind:
- Liegt ein Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut vor?
- Ist dieser Angriff rechtswidrig?
- Ist dieser Angriff gegenwärtig?
- Was ist erforderlich, um den Angriff erfolgreich abzuwehren?
Kubotan sind vom BKA als Nicht-Waffen eingestuft und unterliegen dadurch keinerlei Einschränkungen.
Zur Notwehr darfst du alles verwenden was erforderlich ist.
NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist,
bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist.
Es kann auch so ausgehen:
*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.
Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem,
verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --
2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass
die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht
also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.
Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand
von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.
Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten
(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Kubotan gelten NICHT als Waffe und dürfen überall mitgeführt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kubotan
Allerdings nützt meiner Erfahrung nach einmal zeigen nur wenig. Das permanente Üben macht den Kubotan effektiv.
40 Jahre Arnis/Escrima.