Wann bekommt man BAföG?
Hallo,
mein Kumpel macht gerade eine Ausbildung oder ein BVJ (weiß es nicht genau) und er möchte gerne BAföG beantragen um sich neue Teile fürs Fahrrad zu holen. Wir streiten uns schon die Ganze Zeit, weil ich der Meinung bin, das er es nicht bekommt da es ja eigentlich für Studenten ist, die es nicht selber bezahlen können und die Eltern nicht. Und da seine Ausbildung ja bezahlt wird (er macht Krankenpfleger) sollte er es ja nicht bekommen oder? Denn er meint, das an seiner Berufsschule gefragt wurde, wer denn gerne BAföG beantragen möchte und will das nun auch machen und Freut sich schon die ganze Zeit. Aber ich bin ehrlich und er wollte schon so oft Recht haben, und dann hatte ich Recht, also würde ich es ihm irgendwie Richtig gönnen wenn es nicht Funktioniert und er es nicht bekommt.
Danke schonmal für die Antworten.
6 Antworten
Ein Anspruch auf Bafög - kann nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium bestehen, die Voraussetzungen findet man im Internet und auch einen kostenlosen Rechner dafür.
Nur in einer betrieblichen Erstausbildung und einem BVJ - kann ein Anspruch auf BAB - bestehen, für die Erstausbildung darf man aber nicht mehr bei den Eltern im Haushalt leben, muss also eine eigene Meldeanschrift haben.
In beiden Fällen kommt es aber unter anderem auf das Einkommen der Eltern und die eigene Vergütung an, auch für das BAB - findet man im Internet einen kostenlosen Rechner.
Diese evtl. Leistungen sind aber kein Taschengeld, sondern zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht.
er kann es ja beantragen aber er wird es nicht bekommen, wenn er Geld in der Ausbildung dann bekommt.
Damit ihr mal zusammen euren Frieden findet würde ich es berechnen:
Für ein Bafög muß man bestimmte Kriterien erfüllen. Kann man in Internet finden. Ich kenne das auch nur für Studenten, kann aber sein, daß man in der Ausbildung eine Ausbildungsbeihilfe bekommen kann. Aber auch da muß man bestimmte Dinge erfüllen.
Und einfach so für seine Fahrradteile, gehts noch?
Wenn es sich um keine schulische Ausbildung handelt, dann hat er auch keinen Anspruch auf BAföG.
Und an der Berufsschule wird es ja auch Azubis eben mit schulischer Ausbildung geben, die dann ggf. Anspruch haben, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und die Eltern nicht leistungsfähig sind.