wann beginnt das vertragsverhältnis bei handyvertrag?

3 Antworten

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Der Vertrag ist geschlossen, wenn beide (oder mehrere) Vertragspartner beschlossen haben den Vertrag einzugehen. Mit Unterschrift(en) und Vertragsbestätigung ist der Vertrag geschlossen. Der Zeitpunkt und Vertragsbeginn ist die Freischaltung der Karte oder Anschlusses, ab da zählt die Laufzeit und Rechnungszeitraum. Der Vertrag kann gelöst werden durch Widerspruchsrecht zu Beginn, oder durch Vertragsbruch (Nichtzahlung oder Nichteinhaltung der Zusage(n)) bis zum Ende des Vertrages.

quasaro 
Fragesteller
 30.01.2010, 08:07

vielen dank ! das hilft mir sehr !

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Olli2010  30.01.2010, 08:17

... die drehen das immer wie sie es gebrauchen... meine Verträge wären nicht Zustande gekommen, ohne Freischaltung der Karten. Dann entsteht von Seiten der Anbieter kein Vertrag, weil die Absicht, zu telefonieren (ohne Aktivierung) ja nicht zutrifft. Die setzen meist eine Frist, bis wann aktiviert werden muss...

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  1. ab aktivierung der Sim Card.

und DANACH vielleicht per Unterschrift.

wie gesagt das 1. ist das richtige.!

Ab Unterzeichnung des Vertrages, würde ich mal sagen. Hast du dich da mal gemeldet? Ist schon ganz schön lange, fast nen Monat..

quasaro 
Fragesteller
 30.01.2010, 07:53

ja ,sie wollen sie(die sim card) mir nochmal zuschicken,weil die dhl mich angeblich nicht angetroffen hat. ist aber auch kein problem,da die grundgebühr nur 1 euro ist.

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suseundstrolch  30.01.2010, 08:04
@quasaro

Naja, dann ist doch ok. Wenn du dann unterschreibst, haste noch den Monat. Kannst trotzdem nochmal anrufen und nachfragen, damit es dann keine Missverständnisse gibt.

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