Der Vertrag ist geschlossen, wenn beide (oder mehrere) Vertragspartner beschlossen haben den Vertrag einzugehen. Mit Unterschrift(en) und Vertragsbestätigung ist der Vertrag geschlossen. Der Zeitpunkt und Vertragsbeginn ist die Freischaltung der Karte oder Anschlusses, ab da zählt die Laufzeit und Rechnungszeitraum. Der Vertrag kann gelöst werden durch Widerspruchsrecht zu Beginn, oder durch Vertragsbruch (Nichtzahlung oder Nichteinhaltung der Zusage(n)) bis zum Ende des Vertrages.

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