Wäre dieser Fall eine fahrlässige Tötung?
Ich frage Mittlerweile sehr gerne hier. :)
So nun zur Frage:
Ich bin nachhause gekommen vom Feiern. Sagen wir mal ich habe 1.5 Promille. Komme die Haustüre rein und schließe sie dann. Auf einmal muss ich mich übergeben und erbreche in den Flur. Natürlich mach ich es weg so besoffen wie ich bin es weg. Es bleibt aber eine Riesen Pfütze mit Wasser. Ich merke es nicht mehr und lege mich ins Bett.
Circa nach 2 Stunden bricht jemand bei mir ein. Er kommt durch meine Haustüre. Er rutscht auf der Wasserlache aus und verletzt sich tödlich dabei in dem er sich beim Ausrutschen den Kopf an einer Spitzen Kante aufschlägt.
Am nächsten Morgen sehe ich den Leichnam des Einbrechers und alarmiere die Polizei.
Wie geht es dann weiter?
Klärt mich auf. :)
DerRucksack
5 Antworten
Das ist keine Fahrlässige Tötung. du kannst ja nicht damit rechnen, dass irgend ein Idiot bei dir einbricht und sich so deftig den schädel aufschlägt, dass er stirbt..
Nein wäre es nicht. Du kannst ja nicht damit rechnen das jemand bei dir einbricht. Zudem ist die Person dann selbst schuld.
Ich glaube das wäre ein tödlicher Unfall
Nein ist es nicht denn du kannst deine Bude vollkotzen wie du willst,er war eben zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Kotzen ist nicht strafbar aber Einbruch schon.
Der Einbrecher ist ein Verbrecher, nicht Du. Sogar dann, wenn Du gewusst hättest, dass ein Einbrecher kommt, ist er allein schuldig, weil niemand das Recht hat, einzubrechen.