Wäre das in DE Körperverletzung?

3 Antworten

Das ist vor allem Nötigung (StGB § 240).

Sie liegt vor, wenn jemand eine andere Person rechtswidrig durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt.

Ja natürlich,

(Extremes Beispiel:)

wenn ich dich ne Klippe runterschmeisse, dann kann ich ja auch nicht sagen,

„ich kann ja nix dafür dass die Klippe eine Klippe ist...“

🤦

Ich habe dich runtergeschmissen und deswegen hab ich dich getötet. Es ist also kein Suizid Fall sondern Mord.

LG Max

Jemanden anfassen und Zwang auszuüben ist schon ein Straftatbestand. Pech für dich.