Vorvermieterbescheinigung mit Nebenkostenstreit?
Hallo!
Und zwar haben wir mit unseren Vermieter aktuell einen Nebenkostenstreit weil wir 1000 Nachzahlen sollen, obwohl wir so gut wie nie heizen und 200 Euro an Nebenkosten bereits schon zahlen. Deswegen lassen wir das grad anwaltlich überprüfen und haben bis dato den Widerruf eingelegt. Da das bereits schon bei der letzten Abrechnung das gleiche war, vermuten wir das da irgendetwas faul ist weshalb wir nun umziehen wollen. Wir haben eine echt tolle Wohnung gefunden aber die neuen Vermieter möchten gerne eine Vormieterbescheinigung. Was ja kein Problem ist da wir die Miete immer pünktlich bezahlt haben. Nun ist meine Frage:
Kann/darf der Vermieter in dieser Vormieterbescheinigung diesen Nebenkostenstreit angeben? Ich habe bedenken das er das mit reinschreibt um uns noch eins reinzuwürgen.
Danke schonmal für die Antworten!
3 Antworten
Es bestehen Mietschulden, denn eine Forderung ist ja binnen 4 Wochen fällig, und somit kommt dieser Sachstand auch so in die Bescheinigung.
Und wenn ein Bewerber mit seinen Kontoauszügen kommt, wissen auch wir Bescheid. Ist ja kein Ersatz.
Meinst Du die sog. Mietschuldenfreiheits- oder Vorvermieterbescheinigung?
Wenn ja, die muß dir der Vermieter gar nicht ausstellen.
Das muß er aber nicht. Den Nachweis das Du immer und pünktlich die Miete gezahlt hast kannst auch anders erbringen. Zum Beispiel durch Vorlage von Kontoauszügen.
Aber wenn er das dann doch macht, kann er dort den Nebenkostenstreit angeben?
Eine Vermieterbescheinigung hat nur Angaben zur Wohnung , Wohndauer und vertraglichen Eckdaten ( aktuelle Kaltmiete , Nebenkosten und Heizkostenabschlag ) neben den Namen der Vertragsparteien zu enthalten , und nicht mehr oder weniger .
Ja, genau das meinte ich! Hab ich eben korrigiert. Es soll halt nachweisen das keine Mietrückstände vorliegen.