Vorhandene PV Anlage mit Balkonkraftwerk kombinieren?

2 Antworten

Grundsätzlich ist das zulässig. Aber es gibt es paar Stolpersteine.

Wenn sichergestellt ist, dass kein Strom aus der zusätzlichen Balkon-Anlage eingespeist wird, reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister.
Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Grundlast des Gebäudes sowieso immer über 800 Watt liegt.

Kann das nicht sichergestellt werden, muss die neue Anlage entweder auf den Übergabepunkt abgeregelt oder regulär angemeldet werden.

Die Abregelung ist technisch zwar eventuell möglich, jedoch nicht sehr sinnvoll, weil die Grundlast dann wahrscheinlich größtenteils von der anderen, größeren Anlage getragen wird, die ja nicht abgeregelt wird.

Die Anmeldung ist prinzipiell auch kein Problem, verändert aber die anteilig die Einspeisevergütung des Gesamtsystems.

Ein simpler Betrieb ohne die entsprechende Grundlast oder weitere Maßnahmen läuft leider auf den Straftatbestand des Subventionsbetrugs heraus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Einfach ein Balkonkraftwerk mit 4 Platten, auf 800W gedrosselt, werde ich nicht installieren dürfen, oder? Überschuss würde dann ja eingespeist, das darf wahrscheinlich nicht?!

Das ist erlaubt. Der Überschuss, also die Differenz zwischen der Solarzellenleistung und den 800 Watt des Wechselrichters, werden dann nicht abgerufen. Mehr als 800 Watt wird nicht eingespeist.

Du kannst technisch auch je zwei Solarplatten parallel schalten. Investitionskosten betragen dann 1-2 Platten und Y-Kabel für die Solarplatten.


StefWillsWissen 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:58

klar, aber da ich ja eine PV Anlage habe, wird der Überschuss ja eingespeißt, und läuft durch den 2 richtungszähler, würde also bezahlt. Darf das so sein? Das wäre das einfachste, und im Winter kommt ja eh nicht sooo viel rein, also 800W wäre da ja genug, wenn ich im sommer dann nur mit 50% fahren kann ( wo die große ost/west Anlage eh genug liefert ), und ich dafür die anmeldung und den Elektriker nicht brauche, dann wäre das völlig ok