Volle Fachhochschulreife ohne Praktikumsbericht?

2 Antworten

Ein Bericht ist m. W. überhaupt nicht notwendig. Aber dafür eine Bescheinigung in der der Betrieb den zeitlichen Umfang und die Tätigkeiten beschreibt. Diese Bescheinigung muss dann von der Schule an der die FHR erworben wurde bestätigt werden. Nur mit diesem Nachweis ist die Aufnahme eines Studiums meines Wissens möglich. 

Es stellt sich eher die Frage, ob ein Betrieb diesen Praktikumsnachweis verweigern kann. Ich kenne leider keinen anwendbaren Rechtsgrundsatz wonach sich ein Betrieb nicht verweigern kann, bzw. ein Praktikumsnachweis eingefordert werden kann.

bestimmt aber das solltest du bei der hochschule fragen, ausserdem reicht es in der regel, wenn man den nachweiss innerhalb von 72 monaten nach dem schulischen teil einreicht also auch z.b. durch praktika im studium...