Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz als Minderjähriger?

1 Antwort

Du warst also im Besitz von Feuerwerkskörpern, welche du legal gar nicht haben dürftest.

Mit 14 bist du strafmündig.

Nach Erwachsenenstrafrecht könnte es -abhängig vom Bundesland- bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 50.000,-- bedeuten. Für dich käme das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Das fällt zwar milder aus, wird dir aber auch weh tun (und soll es auch). Mit Sozialstunden alleine ist es wohl nicht getan.


SuperKuhnibert4  03.01.2022, 19:24
Mit Sozialstunden alleine ist es wohl nicht getan.

Womit sonst? Ins Gefängnis wird er wohl kaum kommen, nur weil er einen Knaller dabei hatte.

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gri1su  03.01.2022, 19:31
@SuperKuhnibert4

Fakt ist, er besaß Feuerwerkskörper, die er nicht besitzen durfte. Außerdem steht nirgends, wie viele er davon besaß - nur, dass er Einen weitergegeben hat. Das spielt dann auch nur eine untergeordnete Rolle -. die Menge ist zweitrangig.
Wochenendarrest könnte durchaus drinliegen.
Aber mit dem Jugenstrafrecht kenne ich mich zu wenig aus - ich hatte immer mit Erwachsenenstrafrecht zu tun

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SuperKuhnibert4  03.01.2022, 20:05
@gri1su

Wenn ich § 46 1. SprengV richtig interpretiere,

Ordnungswidrig im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (...) entgegen § 20 Absatz 4 Satz 1 einen pyrotechnischen Gegenstand überlässt

dann ist sogar nur die Abgabe von F2-Feuerwerk an Personen unter 18 Jahren verboten. Wo steht überhaupt, dass ein Minderjähriger ein Bußgeld oder eine Strafe zu erwarten hat?

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trekremllit  23.12.2023, 15:07

Da reitet aber jemand wieder auf den Paragraphen im Galopp

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