Verständlich Messer dabeizuhaben?

10 Antworten

Als 14-jähriger darfst du nicht mal ein Springmesser besitzen. Springmesser gelten immer als Waffen im Sinn des Waffengesetz, somit muss man volljährig sein.

Ich finde es nicht verwerflich, ein Messer dabei zu haben, ich habe sogar mehrere immer bei mir.

Aber ich würde kein Springmesser nehmen, da dies nicht erlaubt ist (in Deutschland) und eher auf ein feststehendes Messer zurückgreifen.

Aufgrund des Alters steht zwar nichts im Gesetzbuch (meines Wissens nach), aber wenn du das Messer benutzt, wirst du möglicherweise Probleme kriegen (auch wenn's so nicht im Gesetz steht ( ist eher ne Grauzone )). Rechtliche Probleme sind jedoch trotzdem besser, als wenn du derjenige bist, dem etwas schlimmes passiert (sofern es Notwehr ist) und der andere dich auch bewaffnet angegriffen hat.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine Sicht der Dinge.

Springmesser sind in D verbotene Waffen.

Es gibt eine Ausnahme vom Verbot wenn sie 

>seitlich aufspringen UND

>nicht beidseitig geschliffen sind UND

>die Klinge max 85mm lang ist.

Sie gelten aber trotzdem immer als Waffe, Besitz ab 18, Führen lt §42a WaffG verboten.

Allgemein gilt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

.

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Nimm Pfefferspray:

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den 

Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

Schwierig, also ich würde eher anfangen laufen zu lernen oder wie ich Kampfsport zu machen (macht spaß)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wirf das Springmesser am besten weg.

Im Zweifel wirst du damit erwischt und da du 14 bist, wird es für dich ernste Konsequenzen geben, die du dir am besten selbst ersparen solltest.

Kauf dir Pfefferspray wenn du Angst hast. Ich glaube bevor du mit dem Messer herumfuchteln kannst, hast du im Zweifelsfall schon 2 Fäuste abbekommen.