Vermieter reagiert nicht?

6 Antworten

Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zur Instandsetzung zu setzen. Verstreicht die Frist fruchtlos, dann befindet sich der Vermieter im Verzug. Danach kannst du in die Ersatzvornahme gehen nach § 536 a BGB. Die Kosten der Instandsetzung kannst du nach §556b BGB aufrechnen gegen die Miete. Der Vermieter muss von deinem Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Jegliche Post mit Einwurfeinschreiben befördern. Das gilt zunächst für den WM-Anschluss.

Die zögerliche Warmwasserversorgung ist ein Problem der Zentralheizung, da hast du keinen Zugriff durch eine Ersatzvornahme. Klage vor dem Amtsgericht auf Instandsetzung, aber setze den Vermieter vorher in Kenntnis von deinem Klagevorhaben.

Eine moderate Mietminderung von15- 20% auf die Gesamtmiete halte ich für angemessen. Erstmals kannst du mit der Mietzahlung Juni 24 diese Minderung ausführen. Auch das ist dem Vermieter mitzuteilen.

Einfach die Miete mindern- danach reagieren die VM sehr schnell..vorher natürlich ne Frist setzen mit der Mietminderung um 50%..kannst ja zur Seite legen bei Maulerei-die eh stattfinden wird..

Reparatur schriftlich anmahnen, angemessene Frist zur Behebung des Missstandes setzen, Mietkürzung androhen.

Mietminderung, dann reagieren sie oft recht schnell

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung