Vermieter möchte Spülmaschine nicht reparieren lassen?

6 Antworten

Da es sich bei der Maschine um das Eigentum des Vermieters handelt hat er auch die Reparatur zu bestellen und zu zahlen. Möglicherweise müsst ihr einen Eigenanteil tragen, das steht im Mietvertrag. (Eigenanteil Kleinreparaturen).Nur wenn dr Vermieter 2 Wochen laang nichts unternimmt könnt ihr einen Reparaturauftrag erteilen, die Rechnung zahlt dann er.

Eine gute Adresse ist auch die Verbraucherberatung, kostet leider was.

(Erste Beratung durch Anwalt 20,-€ Vertretung durch den Anwalt 30,-€)

Bei einer gemieteten Küche muss alles ordnungsgemäß funktionieren. Ich würde den Vermieter schriftlich zur Reparatur mit Fristsetzung auffordern und direkt dazu schreiben, dass andernfalls eine Mietkürzung erfolgt, die dann auch gerechtfertigt wäre.

Hallo anton1901

In der  Verschraubung  des  Schlauches,  die  am  Wasserhahn  befestigt  ist,  befindet  sich  ein  Schmutzsieb.  Stelle  einen  Eimer  unter  den  Wasserhahn  und  kontrolliere  ob  das  Wasser  mit  genügend  Druck rausläuft. Ein 10 Litereimer sollte in 30-40 Sekunden voll sein.

Es könnte sein dass sich  in  der  Bodenwanne  Wasser  befindet und  es  hat  der  Schwimmerschalter  geschaltet. Die  Bodenwanne  befindet  sich  unterhalb  des  Spülers  hinter  der  Sockelblende  und  ist  bei den meisten Geräten von  vorne  zugänglich.  ACHTUNG:  Gerät  vom  Stromnetz  trennen  (Stecker  ziehen),  Sockelblende  entfernen,  Wasser  aus  der  Bodenwanne  mit  Putzlappen  oder  Handtuch  entfernen.   Probelauf  durchführen.  Wenn  wieder  Wasser  in  die  Bodenwanne  kommt  muss  eruiert werden von wo das Wasser  herkommt.

Gruß HobbyTfz

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die Spülmaschine gehört mit zur Einrichtung, ihr zahlt eine Miete auch für die Küche?

Das ist Sache des Vermieters.

eine Kleinreparaturklausel kommt hier nicht zum Tragen. Ersatzvornahme - ihr kauft ne Spülmaschine und die wird mit der Miete verrechnet.

anton1901 
Fragesteller
 10.03.2022, 15:06

Die Küche mit allen Geräten ist im Mietvertrag angegeben. Was Reparaturen betrifft steht leider nichts im Vertrag, aber ich gehe ja davon aus das der Vermieter dann dafür zuständig ist wenn etwas defekt ist, natürlich nur dann wenn wir nicht selbst den Defekt verursacht haben. Aber leider denkt er anders, und meint wir sollen dafür aufkommen. Ich frage auch vorsichtshalber auch bei der Rechtschutzversicherung nach. Danke (:

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Wenn die Küche dem Vermieter gehört und auch angemietet wird, es ist die Verantwortung des Vermieters, für Schäden aufzukommen. Sofern die Schäden nicht aktiv durch euch verursacht wurden.