Vermieter möchte Spülmaschine nicht reparieren lassen?
Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben,es geht nämlich um unseren Vermieter. Seit gestern ist die Spülmaschine defekt, zieht kein Wasser mehr, mein Mann hat es erstmal selbst versucht und alle Schläuche, Aquastopp usw kontrolliert. Er konnte den Fehler leider nicht finden. Nun haben wir heute morgen den Vermieter kontaktiert und ihn informiert das die Spülmaschine nicht mehr geht. Wir wohnen schon 4 Jahre in der Wohnung, die Küche ist vom Vermieter und wird auch gemietet. Er meinte das es nicht sein Problem ist und das wir es selber zahlen müssen. Diese Spülmaschine kostet neu bei cca 550€. Kennt sich da vielleicht jemand aus? Danke vielmals 😒
6 Antworten
Da es sich bei der Maschine um das Eigentum des Vermieters handelt hat er auch die Reparatur zu bestellen und zu zahlen. Möglicherweise müsst ihr einen Eigenanteil tragen, das steht im Mietvertrag. (Eigenanteil Kleinreparaturen).Nur wenn dr Vermieter 2 Wochen laang nichts unternimmt könnt ihr einen Reparaturauftrag erteilen, die Rechnung zahlt dann er.
Eine gute Adresse ist auch die Verbraucherberatung, kostet leider was.
(Erste Beratung durch Anwalt 20,-€ Vertretung durch den Anwalt 30,-€)
Bei einer gemieteten Küche muss alles ordnungsgemäß funktionieren. Ich würde den Vermieter schriftlich zur Reparatur mit Fristsetzung auffordern und direkt dazu schreiben, dass andernfalls eine Mietkürzung erfolgt, die dann auch gerechtfertigt wäre.
Hallo anton1901
In der Verschraubung des Schlauches, die am Wasserhahn befestigt ist, befindet sich ein Schmutzsieb. Stelle einen Eimer unter den Wasserhahn und kontrolliere ob das Wasser mit genügend Druck rausläuft. Ein 10 Litereimer sollte in 30-40 Sekunden voll sein.
Es könnte sein dass sich in der Bodenwanne Wasser befindet und es hat der Schwimmerschalter geschaltet. Die Bodenwanne befindet sich unterhalb des Spülers hinter der Sockelblende und ist bei den meisten Geräten von vorne zugänglich. ACHTUNG: Gerät vom Stromnetz trennen (Stecker ziehen), Sockelblende entfernen, Wasser aus der Bodenwanne mit Putzlappen oder Handtuch entfernen. Probelauf durchführen. Wenn wieder Wasser in die Bodenwanne kommt muss eruiert werden von wo das Wasser herkommt.
Gruß HobbyTfz
die Spülmaschine gehört mit zur Einrichtung, ihr zahlt eine Miete auch für die Küche?
Das ist Sache des Vermieters.
eine Kleinreparaturklausel kommt hier nicht zum Tragen. Ersatzvornahme - ihr kauft ne Spülmaschine und die wird mit der Miete verrechnet.
Die Küche mit allen Geräten ist im Mietvertrag angegeben. Was Reparaturen betrifft steht leider nichts im Vertrag, aber ich gehe ja davon aus das der Vermieter dann dafür zuständig ist wenn etwas defekt ist, natürlich nur dann wenn wir nicht selbst den Defekt verursacht haben. Aber leider denkt er anders, und meint wir sollen dafür aufkommen. Ich frage auch vorsichtshalber auch bei der Rechtschutzversicherung nach. Danke (:
Wenn die Küche dem Vermieter gehört und auch angemietet wird, es ist die Verantwortung des Vermieters, für Schäden aufzukommen. Sofern die Schäden nicht aktiv durch euch verursacht wurden.