Verlust des Prüfungsanspruchs nach freiwilliger Exmatrikulation?

2 Antworten

Einen endgültigen Verlust des Prüfungsanspruches bekommst nur im Allgemeinen, wenn für eine Prüfung alle möglichen Versuche ausgeschöpfst hast und nicht bestanden hast.

Bei deinem Vorhaben kannst Wirtschaftsmathematik später immer noch studieren.

Du würdest allerhöchstens den Prüfungsanspruch in dem Studiengang verlieren, bei dem du dich exmatrikulierst. Betrifft also andere Hochschulen nicht.