Verlust des Prüfungsanspruchs nach freiwilliger Exmatrikulation?
Hallo,
ich studiere zur Zeit Wirtschaftsmathematik (im 1. Semester). Ich würde mich gerne freiwillig exmatrikulieren und zum nächsten Semester ein Studium in Richtung Informatik/Wirtschaftsinformatik an einer anderen Hochschule beginnen.
Verliere ich durch die freiwillige Exmatrikulation meinen Prüfungsanspruch für diese Studiengänge? Falls ja, wie lässt sich das vermeiden? Sollte ich mein Studium fortführen und die Klausuren bestehen, um das zu verhindern?
Vielen Dank
LG
2 Antworten
Einen endgültigen Verlust des Prüfungsanspruches bekommst nur im Allgemeinen, wenn für eine Prüfung alle möglichen Versuche ausgeschöpfst hast und nicht bestanden hast.
Bei deinem Vorhaben kannst Wirtschaftsmathematik später immer noch studieren.
Du würdest allerhöchstens den Prüfungsanspruch in dem Studiengang verlieren, bei dem du dich exmatrikulierst. Betrifft also andere Hochschulen nicht.