Verkürzung Ausbildung/Anerkennung Notfallsanitäter wenn man den Rettungsassistenten hat und Fachausbildung Anästhesie/Intensivmedizin Krankenpfleger?

2 Antworten

Hi, wenn du bereits Rettungsassistent bist, dann musst du um Notfallsanitäter zu werden sowieso NICHT die volle dreijährige Berufsausbildung zum Notfallsanitäter absolvieren sondern hast nach Paragraph 32 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) noch bis zum 31. Dezember 2023 die Möglichkeit, über das Bestehen der staatlichen Ergänzungsprüfung Notfallsanitäter zu werden und musst ggf. vor der staatlichen Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung teilnehmen. Dabei hat der Gesetzgeber folgende Unterteilung getroffen:

1.) Rettungsassistent/in mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung als Rettungsassistent/in: keine verpflichtende Teilnahme an einer weiteren Ausbildung, direkter Zugang zur staatlichen Ergänzungsprüfung,

2.) Rettungsassistent/in mit zwischen drei und fünf Jahren Berufserfahrung: weitere Ausbildung von 480 Stunden vor der staatlichen Ergänzungsprüfung und

3.) Rettungsassistent/in mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung: 960 Stunden weitere Ausbildung vor der staatlichen Ergänzungsprüfung.

Die staatliche Ergänzungsprüfung, umfasst eine mündliche Prüfung (30 bis 40 Minuten Dauer) sowie eine praktische Prüfung bestehend aus zwei realitätsnahen Fallbeispielen, wovon eines der Fallbeispiele ein internistisches Fallbeispiel und eines ein traumautologisches Fallbeispiel sein muss. Als Alternative, hat jeder Rettungsassistent neben der staatlichen Ergänzungsprüfung auch die Möglichkeit, die staatliche Prüfung (Vollprüfung) zum Notfallsanitäter abzulegen, die Berufserfahrung spielt dann keine Rolle und es bedarf unabhängig von dieser auch keiner vorherigen weiteren Ausbildung. Die staatliche Prüfung zum Notfallsanitäter besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten (jeweils 120 Minuten Dauer), einer mündlichen Prüfung (30 bis 45 Minuten Dauer) und einer praktischen Prüfung bestehend aus vier realitätsnahen Fallbeispielen, wovon jedes durch ein anschließendes Fachgespräch mit dem staatlichen Prüfungsausschuss ergänzt wird.

PS: du hast richtig Glück gehabt!, denn eigentlich, sollte die Möglichkeit der staatlichen Ergänzungsprüfung jetzt zum 31. Dezember enden!. Nur durch eine Gesetzesänderung, hast du jetzt auch noch diese Möglichkeit!.

Mfg und viel Erfolg dabei!!.


wolf090661 
Fragesteller
 23.12.2020, 20:44

Na, das ist doch eine sehr fundierte Auskunft, super, vielen Dank !! Wünsch dir deshalb doppelt so schöne Weihnachten :-)!

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