Verkehrsleitsystem vor Blechzeichen?

1 Antwort

Das Verkehrsleitsystem ist rechtlich nicht anders zu bewerten als ein Blechschild. Daher hebt das 120-Blechschild die 60-Anzeige des Verkehrsleitsystems auf. Es gilt ab da also 120.

Auch der Zusatz "Stau", egal ob als Gefahrenzeichen oder Zusatzzeichen, ändert daran nichts.