verkaufe gerade nichts bei ebay, nichtmal beobachtet oder angesehen wird da etwas?

2 Antworten

Dazu müsste man wissen, was Du anbietest und zu welchem Startpreis.

Nicht alles ist verkäuflich und dreht dann endlos seine Runden.

Ergänzung:

https://www.ebay.de/sch/i.html?_ssn=bjpete52

Höchst interessant, vor allem für die Abmahner:

Wo ist Deine Gewerbeanmeldung, wo das Impressum?

Und was ist das hier?

Barzahlung, Amazon Guthabenkarte

Hast Du Dich noch nie mit der neuen Zahlungsabwicklung beschäftigt?

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden

Das ist schlicht unzulässig und kann Dich Deinen eBay-Account kosten.

Kopfschüttel...

Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 17:33

Edelsteine

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 17:50
@Gutefragenuz504

Artikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, und nun wird da nichtmal angeschaut

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 17:57
@Gutefragenuz504

Artikel 2. (1) GG Grundgesetz meinte ich, Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, und nun wird da nichtmal angeschaut

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Rasentraktor007  25.04.2024, 18:19
@Gutefragenuz504

Ich habe meine Antwort ergänzt, lies das bitte und handele entsprechend, bevor es empfindlich teuer für Dich wird.

Und ich bin mir sicher, dass sich eBay zeitnah bei Dir meldet. 😉

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Rasentraktor007  25.04.2024, 18:28
@Gutefragenuz504

Du bist bei eBay als Privatverkäufer angemeldet, erzähl hier keine Märchen.

Aber wie auch immer, ist ja dann alleine Dein Problem.

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 18:31
@Gutefragenuz504

und Artikel 2 Grundgesetz sagt auch nicht, das niemand mehr seine Persönlichkeit entwickeln darf, z.B. durch Gespräche mit ganz normalen Leuten, die sich auch durch Preisvorstellungen äussern dürfen

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 18:45
@Rasentraktor007

Der rechtliche Begriff der Teilhabe schützt vor staatlichem Handeln, wonach zu prüfen ist, ob die staatliche Norm vorbehaltslos richtig ist, ob das staatliche Vorgehen vorbehaltslos richtig ist. Ein beginnendes Verhalten ist danach nicht sofort eines nach Gewerbeordnung. Ich bevorzuge es, unterstellungsfrei zu bleiben, "Märchen".

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 18:56

Grundsätze zu Zahlungsmethoden entsprechen formaljuristisch ausgedachten AGBs oder zu überprüfendem Handeln von ebay. Sofern diese Überprüfung ergibt, das Barzahlung schon immer etwas bekanntes ist, ist daran auch nichts falsch. Wer es bevorzugt, Amazon Guthabenkarten zu erhalten, äussert damit seinen Willen. Das ist auch nichts falsches, auch das lässt sich durch Artikel 2 Grundgesetz rechtfertigen.

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Wenn Preis und Produkt nicht passen, gibt es keinen Grund sich das Angebot anzusehen

Rasentraktor007  25.04.2024, 18:58

Mach das ruhig mal:

https://www.ebay.de/sch/i.html?_ssn=bjpete52

Als eBay-Expertin wirst Du aus dem Staunen nicht herauskommem:

  • Privat gemeldetes Mitglied handelt eindeutig gewerblich
  • Mitglied bietet bei eBay unzulässige Zahlungsmethoden (Barzahlung, Amazon- Karte) an
  • Mitglied bietet in fast allen Angeboten verbotswidrig Sofortkauf-Preise an
  • Mitglied ist mit ziemlicher Sicherheit minderjährig.

Und ich bin mir sicher, dass eBay sich sehr bald bei ihm melden wird...😎

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 19:06
@Rasentraktor007

das ist gar nichts dran, ausser das sich tatsächlich interessierte Menschen auch unterhalten würden, statt das sie so tun, als ob sie gar nicht da sind

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 19:12
@Rasentraktor007

Artikel 2 Grundgesetz besagt eindeutig, das sich Personen unterhalten dürfen, und ausserdem ist ja alles nachvollziehbar, warum sollte daran etwas schlimm sein?

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 19:34
@Gutefragenuz504

Rechtswidrig erscheint, das Theorie und Praxis nicht durch ausprobieren bei ebay auch mit Unterhaltung nach Artikel 2 Grundgesetz erfahrbar sind.

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miezepussi  25.04.2024, 19:49
@Rasentraktor007

Ich stimme dir inhaltlich zu. Ich weiß nur nicht, wie du hier den Zusammenhang zu unserem Fragesteller hergestellt hast.

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Rasentraktor007  25.04.2024, 19:50
@miezepussi
Ich weiß nur nicht, wie du hier den Zusammenhang zu unserem Fragesteller hergestellt hast.

Weil das der eBay-Account unseres Fragestellers ist.

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 19:04

aber dann habe ich keine Ahnung, ob Interesse besteht, nur wenn sich jemand diese anschaut, sehe ich, das Interesse besteht, ich könnte ja auch einen anderen Preis vorschlagen oder wir unterhalten uns darüber

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miezepussi  25.04.2024, 19:56
@Gutefragenuz504

Okay. Das ist wohl dein Account.

Hier meine Stellungnahme nur zu den Produkten: grottige Fotos. Frei nach dem Motto schwarzer Adler auf schwarzem Grund.

Ich selbst habe mal Drusen (etwa 10x10x5 cm) die ich geerbt habe, verkaufen wollen . ich glaube, ich habe fünf Euro dafür bekommen. Die Nachfrage ist also gering.

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 20:11
@miezepussi

Danke. Nachfrage gering. Drusen werden jetzt auch so für 600 Euro gehandelt, wenn es diese eingeschlossenen Edelsteine in einem Hohlraum sind. Ich glaube es gibt zwei verschiedene. Habe aber gerade erst angefangen, mich dafür zu interessieren.

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Gutefragenuz504 
Fragesteller
 25.04.2024, 19:56

danke, ich habe ein paar Edelsteine gesammelt, ich glaube das ist nicht der Grund, wer sich bis dahin durchgeklickt hat, würde auch zuweilen bemerkt werden wollen, auf der Seite gewesen zu sein

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miezepussi  25.04.2024, 20:23
@Gutefragenuz504

Nein. Mir ist es völlig egal, ob der Verkäufer bemerkt, dass ich mir seine sachen angeguckt habe.

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