verkaufe gerade nichts bei ebay, nichtmal beobachtet oder angesehen wird da etwas?
Hallo, ist das bei euch auch so, es wird bei ebay nicht mal was angesehen und verkaufen funktioniert bisher auch nicht?
2 Antworten
Dazu müsste man wissen, was Du anbietest und zu welchem Startpreis.
Nicht alles ist verkäuflich und dreht dann endlos seine Runden.
Ergänzung:https://www.ebay.de/sch/i.html?_ssn=bjpete52
Höchst interessant, vor allem für die Abmahner:
Wo ist Deine Gewerbeanmeldung, wo das Impressum?
Und was ist das hier?
Barzahlung, Amazon Guthabenkarte
Hast Du Dich noch nie mit der neuen Zahlungsabwicklung beschäftigt?
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden
Das ist schlicht unzulässig und kann Dich Deinen eBay-Account kosten.
Kopfschüttel...
Grundsätze zu Zahlungsmethoden entsprechen formaljuristisch ausgedachten AGBs oder zu überprüfendem Handeln von ebay. Sofern diese Überprüfung ergibt, das Barzahlung schon immer etwas bekanntes ist, ist daran auch nichts falsch. Wer es bevorzugt, Amazon Guthabenkarten zu erhalten, äussert damit seinen Willen. Das ist auch nichts falsches, auch das lässt sich durch Artikel 2 Grundgesetz rechtfertigen.
Bisschen dürre Antwort, aber sowas ist wohl im Moment nicht gefragt.
Artikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, und nun wird da nichtmal angeschaut
insofern ist auch der Startpreis egal, anschauen kostet aber nichts
Artikel 2. (1) GG Grundgesetz meinte ich, Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, und nun wird da nichtmal angeschaut
Verstehe ich nicht. Ist mir zu einseitig, "Dürre".
Ich würde gerne noch jemand anderes dazu lesen.
Ich habe meine Antwort ergänzt, lies das bitte und handele entsprechend, bevor es empfindlich teuer für Dich wird.
Und ich bin mir sicher, dass sich eBay zeitnah bei Dir meldet. 😉
Doch, ich habe eine Gewerbeanmeldung.
Ausserdem sagt Artikel 2 GG nicht, das man sich nichts ansehen darf.
Du bist bei eBay als Privatverkäufer angemeldet, erzähl hier keine Märchen.
Aber wie auch immer, ist ja dann alleine Dein Problem.
und Artikel 2 Grundgesetz sagt auch nicht, das niemand mehr seine Persönlichkeit entwickeln darf, z.B. durch Gespräche mit ganz normalen Leuten, die sich auch durch Preisvorstellungen äussern dürfen
Ja und? Seitwann darf man gar nichts mehr ausprobieren?
Der rechtliche Begriff der Teilhabe schützt vor staatlichem Handeln, wonach zu prüfen ist, ob die staatliche Norm vorbehaltslos richtig ist, ob das staatliche Vorgehen vorbehaltslos richtig ist. Ein beginnendes Verhalten ist danach nicht sofort eines nach Gewerbeordnung. Ich bevorzuge es, unterstellungsfrei zu bleiben, "Märchen".
Wenn Preis und Produkt nicht passen, gibt es keinen Grund sich das Angebot anzusehen
danke, ich habe ein paar Edelsteine gesammelt, ich glaube das ist nicht der Grund, wer sich bis dahin durchgeklickt hat, würde auch zuweilen bemerkt werden wollen, auf der Seite gewesen zu sein
Nein. Mir ist es völlig egal, ob der Verkäufer bemerkt, dass ich mir seine sachen angeguckt habe.
aber dann habe ich keine Ahnung, ob Interesse besteht, nur wenn sich jemand diese anschaut, sehe ich, das Interesse besteht, ich könnte ja auch einen anderen Preis vorschlagen oder wir unterhalten uns darüber
Okay. Das ist wohl dein Account.
Hier meine Stellungnahme nur zu den Produkten: grottige Fotos. Frei nach dem Motto schwarzer Adler auf schwarzem Grund.
Ich selbst habe mal Drusen (etwa 10x10x5 cm) die ich geerbt habe, verkaufen wollen . ich glaube, ich habe fünf Euro dafür bekommen. Die Nachfrage ist also gering.
Danke. Nachfrage gering. Drusen werden jetzt auch so für 600 Euro gehandelt, wenn es diese eingeschlossenen Edelsteine in einem Hohlraum sind. Ich glaube es gibt zwei verschiedene. Habe aber gerade erst angefangen, mich dafür zu interessieren.
Mach das ruhig mal:
https://www.ebay.de/sch/i.html?_ssn=bjpete52
Als eBay-Expertin wirst Du aus dem Staunen nicht herauskommem:
- Privat gemeldetes Mitglied handelt eindeutig gewerblich
- Mitglied bietet bei eBay unzulässige Zahlungsmethoden (Barzahlung, Amazon- Karte) an
- Mitglied bietet in fast allen Angeboten verbotswidrig Sofortkauf-Preise an
- Mitglied ist mit ziemlicher Sicherheit minderjährig.
Und ich bin mir sicher, dass eBay sich sehr bald bei ihm melden wird...😎
das ist gar nichts dran, ausser das sich tatsächlich interessierte Menschen auch unterhalten würden, statt das sie so tun, als ob sie gar nicht da sind
Artikel 2 Grundgesetz besagt eindeutig, das sich Personen unterhalten dürfen, und ausserdem ist ja alles nachvollziehbar, warum sollte daran etwas schlimm sein?
Rechtswidrig erscheint, das Theorie und Praxis nicht durch ausprobieren bei ebay auch mit Unterhaltung nach Artikel 2 Grundgesetz erfahrbar sind.
Ich stimme dir inhaltlich zu. Ich weiß nur nicht, wie du hier den Zusammenhang zu unserem Fragesteller hergestellt hast.
Ich weiß nur nicht, wie du hier den Zusammenhang zu unserem Fragesteller hergestellt hast.
Weil das der eBay-Account unseres Fragestellers ist.
Weil er ihn selbst in einem seiner mittlerweile gelöschten Kommentare gepostet hat.
Edelsteine