Verkauf von Dekoleuchten?
Guten Morgen.
Ich hab da eine Frage, wo ich mir nicht sicher bin.
Also ich arbeite gerne mit Epoxidharz und fertig, da auch Dekoleuchten mit an.
Jetzt meine Frage: Wie ist das mit dem Verkauf geregelt?
Klar, Gewerbe habe ich angemeldet.
Aber wie läuft das wegen der elektronischen Teile?
Ich nutze zugekaufe E14-Komplettfassungen mit einer einfachen E14-RGB-LED.
Das Ganze ist so aufgebaut, dass im Fuß eine Bohrung ist, wo die Fassung einfach durchgeschoben wird und dann die LED reingeschrieben wird und das Ganze in die Epoxidharzleuchte gesteckt wird.
Jetzt meine Frage: Kann ich das so verkaufen oder brauche ich da noch irgendwas?
Gruß
3 Antworten
Da du die Leuchten aus Einzelteilen zusammenfügst, bist Du der Hersteller.
Du bist somit für die Betriebssicherheit verantwortlich. Und dazu gehört auch die elektrische Sicherheit.
Dass die Fassung ein CE Zeichen trägt ist schon mal gut, aber sieht es mit der LED "Birne" aus ?
Hinzu kommt noch, dass du natürlich den "bestimmungsgemäßen Gebrauch" beachten musst.
Da gibt es z.B. Angaben der IP Klasse, innen / aussen etc.
Ist die Kombination aus Leuchtmittel, Fassung und Epoxidharzschirm / Cover so zulässig ? Darf also das Leuchtmittel komplett verdeckt werden oder ist ggf ein Luftstrom zur Kühlung notwendig ? Ist Dauerbetrieb zulässig ofer nur "gelegentlicher Gebrauch"...
Diese Informationen bekommst du in der Regel vom Hersteller bzw Verkäufer in Technischen Datenblättern oder Sicherheitsdatenblättern.
Alles sehr theoretisch, aber du wolltest es genau wissen...
Rechtlich ist der Hersteller für die Sicherheit seines Produktes verantwortlich.
brennt nun einem deiner Kunden das Haus ab, und er kann nachweisen, dass die von dir verkaufte Leuchte die Ursache war, weil z.B. Fassung und Leuchtmittel nicht in der Kombination mit dem Epoxidharzteil verwendet werden dürfen, dann haftest du für den entstandenen Schaden.
Lass dich im Zweifel daher von Fachleuten beraten.
Ich bin da kein Fachmann, kenne mich nur ein bisschen mit Produkthaftung aus und weiss dass es da Fallstricke gibt. von daher im Einzelfall entsprechende Fachleute hinzuziehen.
An wem müsste ich mich da wenden? Verbraucherschutz?
Wenn du die Fassung einbaust, bist du der Hersteller der Leuchte und für die elektrische Sicherheit verantwortlich. Lieferst du die Komplettfassung lose mit, dann ist es deine Verantwortung als Händler, daß diese den Vorschriften entspricht, also ein CE Zeichen trägt.
Das ist meine Lauenmeinung, rechtssichere Auskunft erteilt ein Anwalt.
Die kaufe ich ja um OBI und da sind alle Zeichen drauf mit CE und soweiter.
Wichtig ist das CE-Zeichen auf den Elektroteilen. Wenn das drauf ist, kannst dus verkaufen. Sicherheitshalber würde ich noch schauen, wer das CE-Zertifikat erteilt hat. Das kann der TÜV sein oder ein anerkanntes Prüflabor. Das kannst du über die Prüfnummer raus kriegen. Macht sich auch gut in deiner Werbung: TÜV geprüft usw.
Vielen Dank für deine Antwort.
Klar will ich es genau wissen, will ja nix anbieten was Probleme bereiten kann.
Die LEDs haben auch ein CE Zeichen und hole ich ebenfalls im OBI.
Die leuchten sind auch nur für den Innenbereich gedacht.
Und zusätzliche Bohrungen, im Sockel,sind auch vorhanden zur Wärme Ableitung.
Informiere mich nur vorher ob es möglich oder unmöglich ist das ganze.
Aber so wie ich es rauslese, wäre es am sichersten, wenn ich nur die Säule verkaufe und der Kunde sich fassung und LED selber kauft.