Verhältnis lehrer Schüler
Mal ne frage,
Darf eigentlich ein lehrer Sex mit a) minderjährigen und b) volljährigen Schülern Haben? Und was wenn eine Affäre mit einem ehemaligen Schüler (volljährig) vorliegt? Z.b. Die Affäre beginnt 1 Woche nach dem der Schüler die Schule verlassen hat, abschlussfeier etc. Danke im Voraus. Sehr verwirrend diese Rechtslage dort
6 Antworten
Solange er noch Lehrer und Schülerin noch dort Schülerin ist dürfen sie nichts haben wegen Abhängikeitsverhältnis, sobald die Schülerin aber die Schule wechselt oder beendet dürfen sie, egal ob minderjährig oder nicht
Nach Verlassen der Schule liegt kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Schutzbefohlenen und Lehrer vor. Deshalb ist es seine Sache mit wem er intim wird. Ab dem Zeitpunkt handelt es sich um seine private Angelegenheit. Solange du in seiner Obhut bist, also sein Schüler/ Schülerin bist, kann er sich strafbar machen. Ihm droht ein Disziplinarverfahren /Versetzung solltet ihr ein anderwertiges Verhältnis haben.
Darf eigentlich ein lehrer Sex mit a) minderjährigen
Nein, § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB
und b) volljährigen Schülern Haben?
Das fällt nicht unter § 174 StGB.
Und was wenn eine Affäre mit einem ehemaligen Schüler (volljährig) vorliegt?
Dann ist die Person nicht mehr Schutzbefohlen. Das ist auch mit unter 18- und über 14-Jährigen dann erlaubt, sofern keine Ausnutzung einer Zwangslage, Zahlung von Entgelt oder ähnliches vorliegt.
Ein Verhältnis eines Lehrers auch mit einem volljährigen Schüler, kann ihn seine Stelle kosten.
Auf jeden Fall würde er in eine andere Stadt versetzt.
Wenn der Schüler die Schule verlassen hat, besteht ja kein Abhängigkeitsverhältnis mehr.
Wieso ist die Rechtslage verwirrend? Wenn der Schüler kein Schüler mehr ist, besteht auch kein Abhängigkeitsverhältnis mehr.