Vergessen nach dem Tanken zu bezahlen in jedem Fall strafbar?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, es gibt schließlich Kameras auf dem Gelände. Tankstelle aufsuchen, nachträglich bezahlen, sich entschuldigen und dann ist das meistens auch erledigt. Wenn die Polizei vor deiner Türe steht, wird's schon schwieriger. Vielleicht vorher noch bei der Tankstelle mal anrufen, mit Kennzeichen und dass du jetzt sofort vorbei kommst.

Edit: Vorsatz hin oder her - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es bleibt strafbar, egal mit welchem Vorsatz.

Darkmalvet, UserMod Light   05.08.2019, 16:21

Das sieht das StGB aber anders, einen fahrlässigen Diebstahl gibt es nicht und damit ist es gemäß §15 StGB eben nicht strafbar wenn es keinen Vorsatz gibt.

https://dejure.org/gesetze/StGB/15.html

Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Und Unwissenheit kann gemäß §16 StGB und §17 StGB je nach Umstand ebenfalls vor Strafe schützen.

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Ist mir selbst schon passiert. Außer dummen Kommentare des Tankstellenmitarbeiters war weiter nichts.

Allerdings hab ich nach 6 km auch wieder umgedreht und bezahlt.

Wenn du eine gute Ausrede hast, wird der Besitzer möglicherweise von der Anzeige absehen. Muss aber schon gut sein wie: Fruchtblase ist geplatzt. Irgendwas verständliches. Man kann sich auch selbst anzeigen, bevor die Einsatzkräfte ausrücken. Falls man also nicht die Telefonnummer der Tankstelle kennt^^ kann es auf der Weise schonmal Entwarnung geben. Und Tankstellen sind auf der sicheren Seite. Ich denke, man ist solche Einzelfälle gewöhnt, dass man nicht sofort zum Hörer greift und evtl. nochmal etwas abwartet. Es ist trotzdem ratsam noch innerhalb von 30 Minuten zu handeln.

Hallo Corazon101

Nein hat man nicht, da wie du schon sagst der Vorsatz fehlt und das StGB keinen fahrlässigen Diebstahl kennt:

https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Die entsprechende Summe schuldet man dem Tankstellenbetreiber aber natürlich trotzdem noch, ebenso wie eventuelle Umkosten, die diesem unter Beachtung der Schadensminderungspflicht dadurch entstehen sein Geld einzufordern.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar
Darkmalvet, UserMod Light   05.08.2019, 16:23

Hatte vergessen den entsprechenden Paragraphen, durch den die Straflosigkeit nicht vorsätzlichen Handelns festgelegt ist zu verlinken:

https://dejure.org/gesetze/StGB/15.html

Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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Ja, auch dann hat man den Treibstoff gestohlen.

Aber wenn du es bemerkst, zurückgehst, bezahlst und dich für deine Schusselligkeit entschuldigst wird in den meisten Fällen keine Anzeige erstattet.