Verfassungsbeschwerden?

1 Antwort

Laut den Informationen auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts ist eine Verfassungsbeschwerde:

Die Verfassungsbeschwerde ermöglicht insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern, ihre grundrechtlich garantierten Freiheiten gegenüber dem Staat durchzusetzen. Es handelt sich jedoch nicht um eine Erweiterung des fachgerichtlichen Instanzenzuges, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf, in dem nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts geprüft wird. Einzelheiten sind in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a und 4b des Grundgesetzes (GG) und §§ 90 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.

Beispiel:

Dem Betreiber eines Taxiunternehmens wird von der Kreisverwaltung seine Konzession entzogen. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt er zunächst vor den Verwaltungsgerichten und erhebt schließlich Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht prüft den Fall im Wesentlichen darauf, ob die maßgeblichen Rechtsvorschriften im Personenbeförderungsgesetz und ihre Anwendung mit der Berufsfreiheit des Taxiunternehmers (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar sind.