Verfällt der Truppmann Teil 1

2 Antworten

Es gibt in der FwDV 2 keine Regelung die bestimmt das eine Ausbildung irgendwann ihre Gültigkeit verliert. Der TM 2 geht ja über mind. 80 Stunden die man in der Regel in 2 Jahren in der laufenden Ausbildung absolviert.

Wenn dein Träger des Brandschutz hier eine andere Verfahrensweise festlegt dann muss man das nicht gut finden ist aber so. Wenn man 8 Jahre jetzt die geforderten 40 h Ausbildung pro Jahr nicht gemacht hat kann es schon Sinn machen die 70 h TM1 nochmal nachzuholen. Es gibt ja auch eine Reihe von Themen die sich in den 8 Jahren geändert haben. Das muss man aber im Einzelfall entscheiden.

Ich meine einige Zeit war ich nicht so aktiv bei der Feuerwehr.