Veränderung der STVO innerhalb der letzten 20 Jahre?

2 Antworten

Seit wann ist außerhalb geschlossener Ortschaften das Halten erlaubt?

Da es nie verboten war, ist es schon immer erlaubt.

Parken ist weiterhin verboten.

Da sind 20 Jahre viel zu kurz gedacht.

Das Parken außerhalb geschlossener Ortschaften ist nicht pauschal, sondern nur auf Vorfahrtstraßen verboten (Zeichen 306). Und das mindestens seit 01.03.1971.

In der seit 01.01.1938 gültigen StVO-Version war das noch gar nicht verboten.

Ob es in der Zeit zwischen 01.01.1938 und 01.03.1971 eine StVO-Änderung gab, die das Parkverbot auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften eingeführt hat, weiß ich nicht.

Das parken außerhalb geschlossener Ortschaft war schon immer erlaubt. Ein Problem: War außerhalb geschlossener Ortschaft gleich ein Vorfahrtschild, dann war Parkverbot. Eine Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaft bedeutete Parkverbot.