Vaterschaft aberkennen
Hallo,wollte mal nachfragen ob der Leibliche Vater auch die Vaterschaft wieder ab erkennen kann,damit er mit allem nichts mehr mit zu tuen hat,sprich keine rechte und keine pflichten!!!!wenn man sich unter einander einigt!!
11 Antworten
Nein, wenn einer der leibliche Vater ist, dann hat er auch die entsprechenden (Unterhalts-)Pflichten. Aber wenn er sich partout nicht um seinen Abkömmling kümmern möchte, dann kann ihn keiner zwingen, diese Rechte wahrzunehmen. Die Unterhaltspflicht ist davon aber unberührt. Die kann er nur "abgeben", wenn das Kind durch einen anderen Mann adoptiert wird und der leibliche Vater dieser Adoption zustimmt, soweit ich weiß.
Alle wieder mal an einem Strang ziehen und keiner fragt wieso weshalb und warum, aber schimpfen bis zum biegen... Das arme Maedl hat vielleicht ihre Gruende... Und wer weiss ob ihr , wenn ihr die Gruende kennts, danach nicht alle miteinander sagt: oooohhh du aarmeeee... Meine Meinung: Wenn du nen guten Grund hast, solltest dus machen, denn manchmal ist kein Vater besser als ein Vater der es nur auf dem Papier ist... Vater-sein ist man nicht auf dem Papier sondern muss man sich verdienen, genauso Mutter sein... Gruss.
Ausserdem kann man innerhalb von 2Jahren nach annerkennung, aberkennen. Nachher ist es schwierig, Und habe gehoert, dass man einen DNS test nur machen kann mit der erlaubnis der mutter oder des sorgeberechtigten.
Nein, das geht nicht. Wenn die (biologische) Vaterschaft festgestellt ist, kommt er aus "der Nummer" nicht mehr raus. Ein Vater kann allerdings, wenn z.B. ein neuer Partner der Mutter das Kind adoptieren will, dieser Adoption zustimmen. Dann wäre er aller Pflichten und auch Rechte entledigt.
Nein, das geht nicht. Im Zweifel ordnet das Gericht einen Gentest an, der alles ans Licht bringt. Vater ist Vater. So einfach kann sich keiner seiner Verantwortung entziehen. L.G.
Junge - nein du kannst eine Vaterschaft nicht aberkennen...
das wäre ja fast das selbe, wie ich hab keine lust mehr auf meine Kinder-wo kann ich die abgeben?!
du bist ja ein mädl, jetzt die Frage warum willst du das...???
Dein Kind hat ein recht auf den Vater und auch auf Unterhalt von ihm!!!
anderes sieht die situation aus wenn du beweisen kannst, das es nicht deine leiblichen kinder sind, dann müsste was gehen...aber da würde ich mal an einen Anwalt wenden!