Vater zweckentfremdet das Kindergeld?
ich hab mal ne Frage für ne Bekannte
Der Vater bekommt das Kindergeld (hat auch das aufenthaltsbestimmungsrecht)aber das Kind lebt bei der Oma(soll auch in zukunft dort einziehen).
Seitdem benutzt er das Kindergeld nur für sich um die "teure Miete" zu bezahlen, Wohnung hat er sich selbst ausgesucht weil er vorher nen guten Job hatte. Weder Geld für Essen noch Kleidung gibt er der Oma.
Kann man das Geld irgendwie anfechten ?. Ist das nicht sogar Steuer bzw Kindesgeldhinterziehung?
Er wollte auch vorher das Geld auf das Konto des Kindes tun, doch dann kam der Umschwung und wollte es lieber selbst behalten. Vorher hat er immer der Mutter das Geld gegeben aber auf einma ihr auch nicht mehr.
5 Antworten
Kindesgeldhinterziehung gibt es nicht. Das Geld steht den Eltern zu, nur in Ausnahmefällen kann das Geld vom Kind selbst oder einer dritten Person (z.B. Oma) beantragt und an diese ausgezahlt werden.
In meinen Augen ist das gegeben wenn das Kind bei der Oma lebt und der Vater entgegen einer Absprache nichts zum Unterhalt beiträgt. In dem Fall sollten entsprechende Anträge eingereicht werden das das Kindergeld zukünftig an andere gezahlt wird.
Wenn das Kind nicht beim Papa sondern der Oma lebt gibt es 2 Möglichkeiten. Die Oma kann Unterhalt von ihm Vorder. Dann behält er das Kindergeld und zahlt den Unterhalt zu 100% nach DDT oder Oma beantragt es zu 100% (falls das geht) und der Unterhalt verringert sich um eben hälftiges Kindergeld. Beantragt die Oma weder das Kindergeld noch fordert sie den Unterhalt dann ist das Gönnerhaft aber dann ihr Problem. Der Vater handelt hier nicht rechtswidrig. Und auch wenn es Kindergeld heißt so ist es keineswegs eine Zahlung die dem Kind zusteht, sondern es ist eine Zuwendung für die Eltern das sie Kinder bekommen.
Nach den Vorschriften des Kindergeldrechts (§§ 62 ff. Einkommensteuergesetz – EStG) ist grundsätzlich jeder Elternteil für das leibliche Kind kindergeldberechtigt. Auch Großeltern sind kindergeldberechtigt, wenn sie ein Enkelkind in ihren Haushalt aufgenommen haben.
Also. Oma muss es nur beantragen und nachweisen das das Kind bei ihr lebt.
Außerdem ist der Vater besser gesagt der Vater und die Mutter unterhaltspflichtig bis das Kind seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Und Anspruch darauf hat derjenige wo das Kind lebt da diese dem Kind Naturalunterhalt leistet. Das weiss die Oma evtl nicht.
Es ist egal wer das ist wo das Kind lebt. Man muss auch Unterhalt an das Kindergeim zahlen wenn das eigene Kind da untergebracht ist.
Da ist es an der Oma zu entscheiden, ob diese Art der Einkommensverwendung ihr egal ist oder nicht.
Sollte sie nicht einverstanden sein und eine finanzielle Mithilfe fordern, dann sollte sie diese Forderung auch schriftlich stellen und sich überlegen, welche Schritte sie einleiten will, wenn der Vater dieser Forderung nicht nachkommt. Auch eine Beratung beim Jugendamt könnte in diesem Fall weiterhelfen.
Solange das Kind nich offiziell bei der Oma wohnt steht es halt dem Vater zu
Natürlich wäre es fein wenn er es abzweigt. Aber es ist kein Muss
Soll die Oma das offiziell bentragen. Aber dazu brauch sie auch den Vater der das alles unterschreibt das es auf ihr Konto geht
Melden, dass ist nicht in Ordnung was der Vater macht. Das Kindergeld ist für die Pflege des Kindes da, nicht damit der Vater seine teure Miete davon bezahlen kann.