Vater unterschreibt Titel beim JA nicht?

1 Antwort

Das übernimmt die Beistandschaft. Dafür ist sie ja u.a. auch da.

Die Beistandschaft ist nun quasi der Rechtsvertreter für das Kind.

Wie lange es dauert bis es zum Verfahre kommt kann man so nicht sagen, da die Gerichte unterschiedlich belastet sind.

Der Kindsvater wäre allerdings gut beraten die Jugendamtsurkunde zu unterschreiben. Alternativ kann er natürlich ach zu einem Notar gehen, was dann aber nicht kostenlos für ihn wäre.

Das Kind hat nun mal Anspruch auf einen Unterhaltstitel und am Ende wird das für ihn ein teurer "Spaß" als wenn er die Jugendamtsurkunde unterschreibt. Er kann sie doch auch prüfen lassen von seinem Anwalt um zu sehen, ob man sich dort nicht verrechnet hat, was ja ab und an auch vorkommt. Aber dir kann das auch egal sein. Die Kosten trägt am Ende er.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen